Objekt : Vermischte Schriften (5)

über  die  Ehescheidung.
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(§.  706.  a.  a.  O.),  sofern  diese  nicht  einen  andern ¬
  Scheidungsgrund  ausmachen;
9.  Trunkenheit,  Verschwendung,  unordentliche  Lebensart ¬
  oder  Wirthschaft  und  Versagung  oder
Mangel  des  Unterhalts  (§§.  708—713.a.a.O.);
mit  Ausnahme  des  Falles,  wenn  der  Mann
durch  Verbrechen,  Ausschweifungen  oder  Trunksucht ¬
  sich  außer  Stand  gesetzt  hat,  der  Frau
den  Unterhalt  zu  gewähren,  in  welchem  Falle
die  Frau  auf  Ehescheidung  anzutragen  berechtigt
seyn  soll;
10.
gegenseitige  Einwilligung  (§.  716.  a.  a.  O.);
11.
heftiger  und  tief  eingewurzelter  Widerwille
(§.  718.  a.  und  b.  a.  a.  O.).
§.  2.
Der  §.  66.  des  Anhangs  zum  Allg.  Landrecht,
welcher  Mannspersonen  unter  achtzehn  Jahren  die
Ehe  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  gestattet,  wird
hierdurch  aufgehoben.
Zweiter  Abschnitt.
Vom  Verfahren  in  Ehesachen.
§.  3.
A.  Verfahren  im  Allgemeinen.
1.  Gerichte  für  Ehesachen.
Die  den  Untergerichten  bisher  überwiesene  Gerichtsharkeit ¬
  in  Prozessen,  welche  die  Scheidung,  Un23* ¬

            
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