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Nachlese.
Während dem Drucke dieses Werkes ist erschienen das
Circulare
der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter
der Ens.
Von der Erwerbung eines (Industrie-) Privilegiums sind diejenigen nicht aus
geschlossen, denen die freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht.
Seine k. k. Majestät haben aus Anlaß eines besonderen Falles mit allerhöch
ster Entschließung vom 7. Mai l. J. zu erklären geruht, daß von der Erwerbung
eines (Industrie-) Privilegiums diejenigen nicht ausgeschlossen sind, denen die
freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht; was jedoch die Ausübung des
Privilegiums durch solche Personen anbelangt, so sei sich nach den für solche In
dividuen bestehenden Civil- und politischen Vorschriften zu benehmen.
Diese allerhöchste Entschließung wird zu Folge hohen Hofkanzlei-Dekretes
vom 11., erhalten den 19. Mai dieses Jahres, Z. 14,319, zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Wien den 25. Mai 1842.
Siehe §. 46. Seite 41.