Full text: Skarda, L. I.: ¬Das österreichische Privilegienrecht in politischer, civilrechtlicher und technischer Beziehung

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Nachlese. 
Während dem Drucke dieses Werkes ist erschienen das 
Circulare 
der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter 
der Ens. 
Von der Erwerbung eines (Industrie-) Privilegiums sind diejenigen nicht aus 
geschlossen, denen die freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht. 
Seine k. k. Majestät haben aus Anlaß eines besonderen Falles mit allerhöch 
ster Entschließung vom 7. Mai l. J. zu erklären geruht, daß von der Erwerbung 
eines (Industrie-) Privilegiums diejenigen nicht ausgeschlossen sind, denen die 
freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht; was jedoch die Ausübung des 
Privilegiums durch solche Personen anbelangt, so sei sich nach den für solche In 
dividuen bestehenden Civil- und politischen Vorschriften zu benehmen. 
Diese allerhöchste Entschließung wird zu Folge hohen Hofkanzlei-Dekretes 
vom 11., erhalten den 19. Mai dieses Jahres, Z. 14,319, zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Wien den 25. Mai 1842. 
Siehe §. 46. Seite 41.
	        
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