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ablehnbarer Weise geltend. Der Chirurg verspricht nichts
anderes und steht für ni
chts anderes ein, als dass er die
Operation mit omnis diligentia ausführt und soweit er das
getan hat, wird er bezahlt. Das nennt man, sofern man es
mit den Worten irgendwie genau nimmt, Versprechen der
Tätigkeit und nicht Versprechen des Erfolgs und es kann
deshalb kein Zweifel darüber bestehen, dass Dienstvertrag
und nicht Werkvertrag vorliegt.
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