Volltext : Hasenjäger, Heinrich: Beiträge zur Lehre vom Jagdpachtvertrag, insbesondere die Stellung des Jagdpächters bei Veränderungen im Bestand des Jagdbezirks während der Pachtzeit nach preußischem Jagdrecht

§  8.
Schlußwort.
Wiederholt  ist  darüber  Klage  geführt  und  es  ist  als
ein  erheblicher  Mangel  bezeichnet  worden,  daß  der  Jagdpachtvertrag ¬
  von  der  Gesetzgebung  nicht  so  eingehend  und
gründlich  behandelt  wird,  wie  es  seine  hohe  rechtliche  und
wirtschaftliche  Bedeutung  erfordert.  Eine  eigentliche  Literatur ¬
  zur  Lehre  vom  Jagdpachtvertrag  des  preußischen
Rechts  gibt  es  nicht,  wie  überhaupt  erst  in  den  letzten
Jahren  das  Interesse  an  jagdrechtswissenschaftlichen  Fragen
weitere  Kreise  ergriffen  hat.
Die  Behandlung  der  Jagdpachtverhältnisse  durch  die
preußische  Jagdordnung  hat  nun  im  Inlande  wie  auch
im  Auslande*00)  eine  eingehende  Kritik  gefunden,  die  nicht
Ist
selten  zuungunsten  des  Gesetzes  ausgefallen  ist.106
es  denn  aber  so  verwunderlich,  wenn  der  Jagdordnung
als  Erstlingskodifikation  nach  einer  mehr  als  hundertjährigen ¬
  Rechtsentwicklung  auf  einem  so  überaus  schwierigen ¬
  Gebiet,  wie  es  das  Jagdrecht  anerkanntermaßen
darstellt,  auch  manche  Schwächen  und  Unvollkommenheiten
anhaften?  Niemals  dürfen  die  zahlreichen  Hindernisse
106)  vgl.  z.  B.  v.  Haerdtl  in  der  Österr.  Forst=  und  Jagdzeitung
Bd.  25  S.  368,  387.
            
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