§ 8.
Schlußwort.
Wiederholt ist darüber Klage geführt und es ist als
ein erheblicher Mangel bezeichnet worden, daß der Jagdpachtvertrag ¬
von der Gesetzgebung nicht so eingehend und
gründlich behandelt wird, wie es seine hohe rechtliche und
wirtschaftliche Bedeutung erfordert. Eine eigentliche Literatur ¬
zur Lehre vom Jagdpachtvertrag des preußischen
Rechts gibt es nicht, wie überhaupt erst in den letzten
Jahren das Interesse an jagdrechtswissenschaftlichen Fragen
weitere Kreise ergriffen hat.
Die Behandlung der Jagdpachtverhältnisse durch die
preußische Jagdordnung hat nun im Inlande wie auch
im Auslande*00) eine eingehende Kritik gefunden, die nicht
Ist
selten zuungunsten des Gesetzes ausgefallen ist.106
es denn aber so verwunderlich, wenn der Jagdordnung
als Erstlingskodifikation nach einer mehr als hundertjährigen ¬
Rechtsentwicklung auf einem so überaus schwierigen ¬
Gebiet, wie es das Jagdrecht anerkanntermaßen
darstellt, auch manche Schwächen und Unvollkommenheiten
anhaften? Niemals dürfen die zahlreichen Hindernisse
106) vgl. z. B. v. Haerdtl in der Österr. Forst= und Jagdzeitung
Bd. 25 S. 368, 387.