Metadaten : Schweppe, Albrecht: ¬Das System des Concurses der Gläubiger, nach dem gemeinen in Deutschland geltenden Rechte

288  XII.  Einfluß  d.  Verschied.  d.  Territorien.  §.  154.
daß  man  in  demselben  Lande  bald  ungünstiger*)  bald
günstiger  gegen  das  ausländische  Concursgericht  verfahren
Was  der  ausländische  Richter  nach  Befriedigung
ist  2
der  Gläubiger,  welche  sich  bei  ihm  gemeldet  haben,  übrig
behält,  überläßt  er  dem  allgemeinen  Concurse.  Auch  wird,
was  ein  Schuldner  wegen  seiner  Insolvenz  vom  Gute  ins
Ausland  fortgeschafft  hat,  von  dort  stets  verabfolgts
B)  Erfolgt  nach  den  voranstehenden  Bemerkungen  keine
Auslieferung  an  den  Universalconcurs  in  foro  domicilii,
und  es  entsteht  zugleich  ein  Particularconcurs  in  foro
arresti,  rei  sitae,  contractus,  so  ergreift  derC) ¬
  Sollte  der
selbe  niemals  die  auswärtigen  Güter.
Schuldner  im  Inlande  und  zugleich  auch  im  Auslande ¬
  domiciliirt  seyn,  so  wird  ohne  Rücksicht  auf
Prävention  an  beiden  Orten  der  Universalconcurs  eröffnet.
Jeder  Concurs  zieht  dann  die  inländischen  Güter  und
Schuldner  an  sich.  Findet  sich  zugleich  Vermögen  in  einem ¬
  dritten  Lande,  so  geht  ein  Schuldner  am  sichersten,
jedem  Concurse  die  Hälfte  zu  zahlen,  aber  Pflicht  ist  dies
wohl  nicht*),  da  die  mehren  Massen  nicht  in  Gemeinschaft
treten,  sich  folglich  als  solidarische  Gläubiger  verhalten,
unter  welchen  der  Schuldner  wählt,  bis  einer  geklagt  hat.
Entschließt  sich  das  Gericht  zur  Auslieferung,  so  erfolgt
diese  der  Regel  nach  an  den  ersten  Requirenten  5).  D)  Der
Concurs  kann  nicht  anders  irgendwo  eröffnet  werden,  als
wenn  nicht  blos  in  Rücksicht  der  hier  gelegenen  Güter,
1)  Pufendorf  Obs.  1,  217.
3)  R.  P.  O.  v.  1577.  Tit.
Strube's  Rechtl.  Bed.  I,  118.
23.  §.  1.  2.  3.
4)  A.  M.  ist  (v.  Trütsch(Spang. ¬
  693.  a.)  V,  27.  (Spang.
ler)  von  der  Präcl.  der  Gläub.
767.)
2)  de  Canngiesser  Dec.
Absch.  5.  §.  7.  Not.  3.
Hass.  Cass.  II,  248.  no.  4.
(v.  Trütschler)  a.  a.
O.  Absch.  5.  §.  11.
            
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