Volltext : ¬Die Gesetze über Unfall- und Kranken-Versicherung (1)

Vorwort.
Die  Gesetze  über  Unfall=  und  Krankenversicherung,  einander
gegenseitig  ergänzend,  haben  den  ausgesprochenen  Zweck,  den  im
Gewerbebetriebe  verwendeten  Hilfspersonen  für  den  Fall  ihrer  Verletzung ¬
  oder  Erkrankung  eine  Unterstützung  zu  sichern  und  hiedurch
der  individuellen  Strebsamkeit  den  Fortbestand  der  Triebkraft  in
ökonomischer  und  moralischer  Richtung  zu  wahren.
Zwar  hat  die  österreichische  Gesetzgebung  diesem  wichtigen
Gebiete  schon  frühzeitig  ihre  Aufmerksamkeit  zugewendet  und  nach
beiden  Seiten  hin  zahlreiche  Verfügungen  getroffen;  doch  genügen
dieselben  nicht  mehr  der  heutigen  Form  des  gewerblichen  Betriebes
und  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen,  gleichwie  die  ihnen  zu  Grunde
liegenden  Principien  der  modernen  Anschauung  nicht  mehr  entsprechen.
Dieser  gerecht  zu  werden,  die  Lücken,  welche  der  allgemeine
Fortschritt  bloßgelegt  hat,  harmonisch  auszufüllen,  sind  die  beiden
vorliegenden  Gesetze  bestimmt.
Daß  sie  mit  dem  vorhandenen  Gesetzmaterial  nicht  schonend
umgehen  und  tief  in  das  geltende  Privat=  und  Verwaltungsrecht
eingreifen,  ist  nach  dem  Gesagten  wohl  begreiflich;  sie  enthalten
folgerichtig  auch  eine  solche  Fülle  von  Anordnungen,  sie  schaffen  eine
ganze  Reihe  neuer,  zum  Theile  selbstständiger,  zum  Theile  wechselseitig
            
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