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Lit. H.
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Dir Christian der Fünffte von Gottes Gnaden zu
Dännemark, Norwegen, der Wenden und Gothen König,
Hertzog zu Schleßwig, Holstein, Stormarn und Ditmarschen,
Graf zu Oldenburg und Delmenhorst rc. thun kund hiermit,
nachdemmaln wir bey Antretung unser Königlichen Regierung
aus sonderbaren, uns darzu bewegenden Ursachen allergnädigst für
gut angesehen, daß alle jede unsere Unterthanen so wohl unser =
Königreiche als in unsern Fürstenthumen Schleßwig, Holstein =
ihre von unsern Vorfahren hergebrachte Privilegien
confirmiren und bestätigen lassen sollen, und dann die Dörffer =
und Güter Steinrade, Stockelstorff, Dunkelstorff, Eckhorst,
Mory, Meußling, Niendorff, Reck, Trenthorst, Westrau und
andere Güter in unsern unstreitigen Hollsteinischen Territorio
gelegen, und dahero derselben Possessores unserer LandesFürsten =
Hoheit und Territorial-Jurisdiction, so weit solche
Dörffer und Güter betrifft, eintzig und allein unterworffen.
So mandiren und befehlen wir hiermit allen und jeden
Possessoren und Proprietarien obspecificirter Güter und
Dorffschafften, wo dieselben sich aufhalten und seßhaft seyn mögen
ernstlich und wollen, daß sie sich nicht allein an uns, als ihre
rechtmäßige und eintzige Landes=Fürstliche Obrigkeit, solcher
Güter und Dorffschafften halber allein halten, niemänd wer
der oder die auch seyn mögen, pro Domino territoriali
derselben agnosciren noch einigen von der territorial Superiorität ¬
allein dependirenden Actum-Jurisdictionalem dat
auff verstatten, sondern auch die von unsern Vorfahren an
der Regierung und Fürstenthum Holstein ihnen verliehenen
exemptions-Privilegia, Freyheit und Gerechtigkeiten innerhalb ¬
zweyen Monaten allhier bey unserer Teutschen Canzeley
in Copenhagen entweder in originali oder probanti forma
einbringen und bey Verlust derselben confirmiren lassen soll.
Wo hingegen wir uns verbinden dieselbe wieder alle unrechtmäßige ¬
Gewalt gegen männiglich Königlich und Landesfürstlichen =
zu schützen und zu verkreten. Urkündlich unter Unser
fürgedruckten Königl. Jnsiegel. Geben auf unserer Residentz
zu Coppenhagen den 30. Sep. Anno 1670.