Volltext : Beiträge zur Kunde der Geschichte so wie des Staats- und Privat-Rechts des Herzogthums Holstein (1)

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zu  Schleßwig,  Hollstein,  Stürmarn  Vndt  der  Dithmarschen
Graffe  zu  Oldenburg  vndt  Delmenhorst  rc.
Ersahme  Liebe  Besondere,  wir  seindt  in  erfahrung  gelanget, ¬
  weßmaßen  die  eingesessene  Buͤrgere,  dero  Kayserl.  freyen
Reichsstatt  Lübeck  Vorin  Jahr  auch  noch  Jüngsthin  in  Februario ¬
  dieses  1666  Jahrs,  mitt  gewaffneter  Handt,  in  groser =
  anzahl  außgefallen,  einige  in  Vnserm  Vnstreitigen  Territorio ¬
  auserhalb  jener  Landtwer  vndt  Eigenthumb  belegene  Gütter =
  überzögen,  die  Eingesessene  daselbsten  gewaltthätig  angefallen, =
  vndt  allerhandt  Vnzulässige  Tähtligkeiten  verübet  Wen
auch  nuhn  wollwisend,  vndt  Vnleugbaar,  weßmaßen  sothane
gütter  Vnstreittig  auff  Vnserm  Holsteinischen  grundt  vndt  Boden =
  belegen,  daß  dieselbe  sich  deß  Holsteinischen  Landtrechtes
gebrauchen  dazu  von  Vnser  Vorfahren  angewiesen,  in  dero
protection  genommen,  vndt  von  Vuß  alß  Hertzogen  zu  Hollstein, ¬
  Allemahl  Vnsere  Territorialische  Hoheit  darüber  continuiret ¬
  worden.  Wie  solches  die  jetzige  besitzere  selber  nicht
in  Abrede  nehmen  werden;  alß  befrembdet  Vuß  nicht  Wenig,
wie  Ewre  Bürgerschafft  dergleichen  eigenmächtige  thätlichkeiten
auff  Vnserm  Territorio,  Verüben,  denen  Von  Vnsern  Vorfahren, ¬
  den  Possessoribus  ertheilten  Privilegio  zu  wieder
dieselbe  feindtlichen  überfallen,  vndt  in  ihrer  geruhigen  Possession ¬
  turbiren  mögen,  Vielmehr  aber  Kompt  Vuß  dieses
frembt  Vor,  wie  ihr  dergleichen  von  Ewer  Bürgerschafft  begangene ¬
  insolentz  nachsehet,  vnd  also  Vngestraffet  geschehen
laßet.  Wir  werden  in  dessen  sobaldt  Vnsere  Vnterthanen  nur
mitt  ihrer  Klage  bey  Vnß  ein  Kommen,  gebührende  Satisfaction ¬
  zu  suchen  wissen,  damitt  aber  dergleichen  thätlichkeiten ¬
  hinfürter  nachbleiben  mügen,  So  haben  Wir  Euch  wolmeinentlich ¬
  hirdurch  erinnern  wollen,  daß  ihr  Ewerer  Bürgerschafft ¬
  solcher  gewaltthäthigen  invasionen  auff  Vnserm  Territorio ¬
  vndt  denen  darin  belegenen  Gütter  ernstlich  Vntersaget, ¬
  gestalt  Wir  den  Vnverhofften  widrigen  Falles  gewalt
mitt  gewalt  werden  abzuweisen,  Vndt  die  Vnserige  gebührendt
zu  protegiren  wissen,  verbleiben  euch  vndt  Ewer  guhten  Statt
sonsten  mitt  Königlichen  Gnaden  wohl  gewogen.
Geben  auff  Vnsere  Königlich  Residentz  zu  Copenhagen ¬
  am  22.  Octobris  ao.  1666  rc.
Friederich.
C.  D.  Testmann.
An  die  Statt  Lübeck.
            
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