Metadaten : Beiträge zur Kunde der Geschichte so wie des Staats- und Privat-Rechts des Herzogthums Holstein (1)

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Hansens  Sohn,  Claus  Ratlow,  Henning  Poggewisch,  Claus
von  Alevelde  zu  Seegard,  Diederich  Blome  und  Reimer  Sehested, =
  Herrn  Ottens  Sohn,  in  diesen  vorbeschriebenen  Landen
unsers  gnädigsten  Herrn  Königs  Räthe,  und  wir  Bürgermeisteß ¬
  und  Rathmänner  zu  Hamburg,  und  Matthias  Radlow
Henneke  und  Otto  Walstorp,  Jwen  Meynstorp,  Marquard
von  Siggen,  Claus  Reventlow,  Otto  Wiltberg,  Joachim  Si,
vert  und  Henning  Brocktorp,  Detlev  Swabe,  Schack,  Marquard =
  und  Claus  Rantzow,  Hennekens  Soͤhne,  Benedictus
und  Detlev  von  Alevelde,  Herrn  Johannes  Sohn,  Benedictus ¬
  Otto  Schack  und  Claus  von  Alevelde,  Wulfs  Sohn,
Schack  Rantzow,  Claus  Sohn,  Wulf  Poggewisch,  WulfSohn, =
  Benedictus  Poggewisch,  Breydekens  Sohn,  Gotsch
Rantzow,  Gotschs  Sohn,  Emeke  Esborn,  Jürgen  Krummehieck, =
  Borchards  Sohn,  Detlev  vom  Damm,  Peter,  Paul
uind  Hinrich  Rantzow,  Breydens  Sohn,  Hinrich  Blome,  Bartram ¬
  Poggewisch,  Henneke  Stake,  Claus  von  der  Wisch,
Claus  Sohn,  Hartwig  Rantzow,  Herrn  Schacks  Sohn,  Hinrich =
  Breyde,  Paul  Breyde,  Otto  Sehested,  Benedictus  Sohn,
Emeke,  Otto  und  Benedictus  Sehested,  Herrn  Otto  Sohn,
Otto  Claus  und  Reimer  Sehested,  Herrn  Sivers  Sohn,  Henneke =
  von  Bockwold,  Hinrichs  Sohn,  Wulf  Breyde,  Hinrich
von  Bockwold,  Herrn  Detlevs  Sohn,  Claus  Rantzow,  Hinrichs =
  Sohn,  Marquard  Claus  und  Wolmer  Rantzow,  Marquards ¬
  Sohn,  Henneke  Swyn,  Hartwig  und  Otto  Rantzow,
Wolmars  Sohn,  Ludwig  Krummedieck,  Hennekens  Sohn,
Tamme  Sture,  Claus  Kule,  Detlev  von  Hadele,  Luder  Heeste, -
  Lorenz  Leve  am  Strande,  Tete  Vedersson  in  Eiderstedt
und  Andreas  Sunnekens  Sohn  in  Karrharde,  Knapen,  Staller ¬
  und  Vögte,  und  wir  Bürgermeister  und  Rathmänner  dieser ¬
  nachbenannten  Städte  und  Weichbilde  Kiel,  Rendsburg,  Jheho, =
  Krempe,  Schleswig,  |  |
Flensburg  und  Hadersleben  haben,  so
viele  wir  von  unsern  Insiegeln  an  diesen  Brief  des  spatii  und
Raumes  wegen  hängen  konnten,  hierunter  wissentlich  angehängt,
und  wiewohl  viele  von  uns  Vorbenannten  unsere  Insiegel  hieran
nicht  hängen  konnten,  so  sollen  und  wollen  wir  nichts  destoweniger
in  dieser  freundlichen  Vereinbarung  begriffen  seyn,  gleich  als  wenn
unsere  Jnsiegel  mit  an  diesen  Brief  gehänget  wären.  Gegeben  undgeschrieben =
  zu  Segeberg  nach  Gottes  Geburt  im  Vierzehnhundert  und
Siebzigsten  Jahr,  am  Donnerstage  zunächst  nach  Dionysii  des  heilgen =
  Bischofs  und  Märtirers.
(L.  S.  R.)
(L.  S.)  36mal.
Ein  Vertrag  zwischen  dem  König,  den  Städten  und  Herzogthümern
Schleswig  und  Holstein.
—
            
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