Volltext : Ueber die Verpfändung für nicht vollgiltige Obligationen (21)

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ziehung  auf  welche  letzterem  eine  exceptio  zustehe,  bezeichne,
in  welcher  Bedeutung  dieser  Ausdruck  in  fr.  95.  §.  2.  de  solutionib. ¬
  (46.  3.)  vorkömmt,  erhellet  aus  der  vorgelegten  Frage,
der  Fassung  und  dem  Zusammenhange  der  Stelle  von  selbst,
insbesondere  aber  aus  den  Worten:  ne  dominium  quidem  numworum ¬
  in  eam  speciem  obligationis  quae  habuit  auxilium  exceptionis ¬
  translatum  fore,  in  Verbindung  mit  der  vorgelegten ¬
  Frage:  Quaero  id  quod  solutum  est,  in  quam  causum
acceptum  videatur?  und  der  die  Frage  veranlassenden  Quittung, ¬
  die  dahin  lautete,  daß  der  Sclave  und  Geschäftsführer
des  abwesenden  Titius  Alles  bezahlt  habe,  was  Cajus  Sejus
an  den  Titius  zu  fordern  gehabt  habe.  Es  steht  vielmehr
die  obligatio  quae  auxilium  exceptionis  habuit,  im  Gegensatze
der  obligatio  quae  petitionem  habuit,  geht  also  auf  die  aktive ¬
  Seite  der  obligatio  und  gibt  das  Rechtsmittel  an,  welches ¬
  dem  Gläubiger  bei  einer  obligatio  naturalis  zum  Schutze
gegen  die  Rückforderung  des  Gezahlten  zusteht.  Daher  ist  die
obligatio  naturalis  ihrer  aktiven  Bedeutung  nach  eine  solche,
quae  petitionem  quidem  non  habet,  habet  autem  auxilium
exceptionis,  während  ihre  passive  Seite  sehr  passend  dadurch
ausgedrückt  wird,  quod  quidem  necessitatem  solvendi  non  habeat, ¬
  ex  solutione  autem  repetitionem  non  praebeat  1).  Die
1)  Uebrigens  ist  hierdurch  nur  die  Hauptwirkung  der  naturalis  obligatio ¬
  bezeichnet;  außerdem  kann  sie  aber  noch  zur  Compensation,  Novation ¬
  und  zur  Begründung  accessorischer  Verbindlichkeiten  gebraucht
werden,  welche  letztere  Wirkung  auch  Theophilus  ad  §.  1.  J.
de  fidejuss.  (3.  20.)  noch  besonders  hervorhebt:  р  еооiose
di  uèv  sioi  nolirinal,  ài  de  qvoixal'  nolirinal  u,      rixrovrai -
  ai  dyoyai,  ai  oa  vard  oi  o  ouéo,  xao -
  voosvégovor  val  ßohi  viouivn  et
v  oùx  éniôlyerai  oseririora'  si  ydo      youvos  insiVvos ¬
  axairsira,  ßalov  oi  doa    vgIal -
  dé  siov,  airves      ,    oi  ééoo' -
    uo  ooiouara  у  воовbреу  аBraie  rò
aßooueу  uh  köksaJae
éeneririova,  xal  rois  oodivras  àyyvyrèe
vgau    ou  g    .    ρ      o,
,    o  yyal      x
            
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