Volltext : ¬Das Lagergeschäft nach deutschem Recht (30)

nicht,
geltend  machen.  Man  vergelse  dabei
dass  viele  von  ihnen  zu  den  besten  Köpfen ¬
  einer  Nazion  gehörten,  die  vormais  in
ganz  Europa  als  gebildet  anerkannt  war;
und  von  der  das  ührige  Europa  einen  grolsen
Theil  seiner  Bildung  erhalten  hat.  Es  ist  daher ¬
  wohl  zu  erwarten,  dals  in  dieser  Gesetzgebung, ¬
  wenn  sie  gleich  unter  den  Gräueln
einer  Revoluzion  ihren  Anfang  genommen,  und
von  einem  Kaiser,  der  alles  unterjochen,  der
Weltbezwinger  seyn  wollte,  ihre  übereilte
Vollendung  erhalten  hat,  dennoch  manchés
Gute  enthalten  sei;  auch  geben  die  gedruckten ¬
  Verhandlungen  darüber  ziemlich  vollständige ¬
  Auskunft.  Darum  ist  es  Pflicht  gegen
die  neuen  Unterthanen,  das  von  ihnen  Bisher
genossene  Gute  in  den  einzelnen  Theilen
dieser  Gesetzgebung  mit  Sorgfalt  uid  Kaltblütigkeit ¬
  aufzusuchen,  damit  es  mit  durch
eine  neue  Übereilung  ilmen  wieder  entzogen
werde.  Es  ist  auch  Pllicht  gegen  die  alten
Unterthanen,  sie  an  diesem  Guten  Theil  nehmen
  zu  lassen.
In  dieser  Rücksicht  muls  man  sehr  bedauern, ¬
  dass  ein  geachteter  Schriftsteller,  der
Herr  Hofrath  Rehberg  zu  Hannover,  in  seiner
Schrift:  über  den  Code  Napoleon  und  dessen
Einführung  in  Deutschland,  die  auf  das  Glück
der  Nazionen  so  tief  einwirkende  Sache  nicht
            
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