Volltext : ¬Das Eisenbahntransportgeschäft nach deutschem Recht (50)

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Sachregister
Zündschnüre  376
Zwingendes  Recht  29
Zündwaren  208,  386  ff.
Zwischenstaatl.  Frachtbrief  116,
Zurückbehaltungsrecht  100,  161
Frachtverträge  115,  116
Zusammenladung  217
Zwischenstationen  162  ff.
Zusammenpackung  209,  217
yankalium  403
Zusatzbestimmungen  23
yankaliumlauge  403
Zyannatrium  403
Zuschlag  für  Schnellzüge  146,
—  zum  Fahrpreis  153  ff.
Zyannatriumlauge  403.
Zuschläge  z.  Fracht  229  ff.
—
Berichtigungen.
Auf  Seite  65  Zeile  25  muß  es  heißen:
Für  beschleunigtes  Eilgut  ist  in  den  AB.  zu  §  75  EVO.  ebenfalls ¬
  eine  besondere  Lieferfrist  aufgestellt:  sie  beträgt  etwa  die  Hälfte
der  Eilgut-  Lieferfrist.
Auf  Seite  131  Zeile  9  muß  es  heißen:  §  11  (statt  §  12).
„  „  204  "  25  "  „  „  :  verwendet  sind  (statt  verwendet  wird).
            
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