Volltext : ¬Die Lehre von den unmöglichen Bedingungen (20)

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Dritte  Abtheilung.
cap.  4.  pr.  für  Descendenten  und  Ascendenten  überhaupt  das
Recht  auf  gehörige  Institution  oder  Exheredation  begründet,
und  dadurch  diese  Institution  mit  dem  Pflichttheilsrechte  nothwendig ¬
  verbunden,  dieselbe  „zur  Form  des  Testaments  gemacht ¬
  hat"*),  —  wird  selbst  von  den  Dissentienten
zugegeben. =

—
nem,  vel  legatum,  vel  sideicommissum,  vel  alium  quemcunque
modum  eis  dederit  legibus  debitam  portionem  etc.
1)  Francke  a.  a.  O.  vergl.  mit  S.  46.  a.  E.  47.
2)  Francke  S.  349.  und  §.  31.
—
Giessen,  gedruckt  bei  Carl  Lichtenberger.
            
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