Volltext : Seitz, Karl Joseph: Untersuchungen über die heutige Schmerzensgeldklage

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tiger  Durchbildung  unsres  heutigen  deutschen  Rechts  müßten ¬
  somit  über  100  (im  günstigsten  Falle  noch  immer
über  30)  mehr  oder  weniger  verschiedene  Rechtssysteme
entstehen!  Es  soll  dieß  hier  erwähnt  werden  —-  keineswegs ¬
  deßhalb,  um  einer  derartigen  Vergeudung  und
Zersplitterung  der  juristischen  Kräfte  (und  einer  Partikularisirung ¬
  auch  der  Rechtswissenschaft)  in  Deutschland  das
Wort  zu  reden  —  sondern  vielmehr,  um  die  Gedanken
wiederholt  auf  Mittel  zur  richtigen  Beseitigung  dieser  trostlosen ¬
  Zustände  zu  lenken,  von  denen  hier  nicht  weiter  die
Rede  sein  kaun.
Jedenfalls  wird  dieselbe  Technik  (dieselbe  systematische ¬
  Gliederung  der  Rechtsinstitute),  wie  bei  der  Darstellung ¬
  der  gemeinrechtlichen  Institute  zu  benützen  sein,
da  es  nur  Eine  wahre  Technik  im  Rechte,  wie  in  jeder
einzelnen  Sparte  des  sonstigen  Lebens,  geben  kann!  Nicht
minder  werden  auch  die  einzelnen  analog  anzuwendenden ¬
  Rechtsregeln  einer  Construktion  und  historischen
Kritik  bedürfen,  solange  und  soweit  diese  Vorarbeiten
im  gemeinen  Rechte  nicht  schon  gegeben  sind.  Denn
einen  weiteren  praktischen  Einfluß  übt,  wie  bereits  erwähnt, ¬
  das  System  der  darzustellenden  rein  gemeinen
Rechtsregeln  auf  das  Partikularrecht,  indem  das  erstere
den  subsidiären  Hintergrund  und  die  Basis  des  letzteren
bildet.  —  Insoferne  also  besteht  dennoch  eine  Verschiedenheit ¬
  in  der  Bildung  des  gemeinrechtlichen  und  der  Partikularrechtssysteme, ¬
  als  diese  letzteren  nicht,  wie  das  darzustellende ¬
  rein  gemeinrechtliche  System,  auf  der  Grundlage ¬
  des  heutigen  römischen,  sondern  auf  der  Grundlage
des  rein  gemeinrechtlichen  Systems  selbst  fortzubauen  ha6 ¬

            
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