I. Militair=Zwang=System im Hannöverschen.
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Wir machen Euch diese vollständige Eröfnung von der
solchergestalt in Absicht der hiesigen Königl. Truppen von
Se. K. Maj. beschlossenen veränderten Einrichtung in gewohntem -
Vertrauen, und hegen die gewisseste Zuversicht,
daß Ihr die dabey zum Grunde liegenden landesväterlichen
Absichten Sr. K. Maj. mit devotestem Dank erkennen,
und durch fortwährende Leistung desjenigen, was bisher
behuf der Landregimenter aus den Landes=Cassen und von
den Unterthanen prästiret worden ist, auch Eurer Seits
bestens zu befördern suchen werdet.
Uebrigens werden die löblichen Calenbergischen Stände
sich von selbst versichert halten, daß, wenn sie etwa sich
in dem Fall zu befinden glauben sollten, zur Beförderung
des vorliegenden gemeinnützigen Zwecks annoch einige diensame -
Bemerkungen an die Hand geben zu können, Se. K.
Maj. solche gern vernehmen, und darauf die thunlichste
Rücksicht zu richten allemal gnädigst geneigt seyn werden.
Wir verbleiben Euch zu freundlichen Diensten geneigt.
Hannover, den 12. Januar 1796.
2.
Vorstellung der Calenbergischen Landschaft
gegen das vorstehende Rescript, vom
2. December 1796.
Der merkwürdige Inhalt des verehrlichen Rescripts
vom 12ten Januar a. c., mittelst dessen Eure rc. rc.
der Calenbergischen Landschaft den Umriß eines Plans
zu einer dem hiesigen Truppen-Corps, bey dessen bevorstehender -
Reduction, zu gebenden veränderten Einrichtung -
mitzutheilen geruhet, hat die auf dem letzt verwichenen -
Landtage versammelt gewesenen Stände einen
großen Theil ihrer diesjährigen Comitial-Sitzungen be¬A -
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Max-Planck-Institut für
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