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Der Einwand, dass die Volksüberzeugung eben durch die
tatsächlichen Zuwiderhandlungen als eine nicht allgemeine erwiesen ¬
sei, ist damit wol erledigt. Es kommt für die Theorie
das individuelle Bewusstsein von einem Nullpunkt an seinen Inhalt gewinnen
muss und in dieser seiner Entwickelung von physiologischen und psychologischen, ¬
lokalen und historischen Bedingungen abhängig ist, nicht für Hirngespinnste ¬
halten. Ich stütze mich aber durchweg in allen meinen Begründungen ¬
nur auf diese und andere Tatsachen, und unternehme es nirgend, die
verpflichtende Wirksamkeit der Rechtsnormen aus „Begriffen, wie dem des
Bewusstseins, des Sollens“ etc. abzuleiten, welches Unternehmen Merkel
als ein Abenteuer erscheint. Ich muss sogar eingestehen, dass ich gar
nicht weiss, wie ich das anfangen sollte. Merkel lässt sich nur von
dem äusseren Schein täuschen, dass ich oft das Wort „Begriff“ in den Mund
nehme, und sieht nicht, dass ich doch immer nur dasjenige aus ihm folgere,
was vorher und zwar vor den Augen des Lesers in ihn hineingepackt worden ist,
d. h. wovon eine vorhergehende Untersuchung gezeigt hat, dass es wirklich
innerlich zusammengehört und ein Ganzes bildet. Dann ist die Folgerung
aus dem Begriffe doch nur die Berufung auf die in einem früheren Abschnitt
gewonnene Erkenntniss von kausalem d. i. innerlichem Zusammenhang einfacherer ¬
Elemente. Uns trennt nicht so sehr ein rechtsphilosophisches Princip
und eine Methode der Rechtsphilosophie, als vielmehr die Erkenntnisstheorie. M.
scheint auch dies nicht gemerkt zu haben; denn sonst hätte er, statt immer
nur von seinem Standpunkt aus die Resultate zu tadeln, sagen müssen: Der
Grundfehler der Schuppe'schen Arbeit, welcher bis in alle Einzelheiten hineinreicht, ¬
ist sein falscher erkenntnisstheoretischer Standpunkt, nach welchem
der Begriff (natürlich meint er: auch der richtig gebildete) die Wirklichkeit
treffe, der Inhalt des Begriffs Wirklichkeit sei resp. im Wirklichen enthalten sei.
Merkels Ansicht ist nämlich offenbar die entgegengesetzte. Begriff und Sache
müssen ihm ganz auseinanderfallen; sonst könnte er nicht meinen (S. 81), dass
der Weg, „aus Begriffen, wie dem des Bewusstseins, des Sollens etc. etwas zu
finden, keine Bürgschaft und keinen Massstab für den Wahrheitswert des
Gefundenen abgiebt,“ und dass es stets unmöglich bleiben wird, „von solchen
feststehenden Begriffen aus anders als auf logischen Kunstbrücken zu einer
richtigen Würdigung der vielartigen Faktoren zu gelangen, welche in der
Geschichte dieser Dinge eine bedeutsame Rolle gespielt haben.“ Das ist also
nicht eine Anklage gegen die besondere Art meiner Begriffsbildung, welche
nachweisbare Fehler enthielte, sondern Misstrauen gegen den Begriff
überhaupt. Aber wenn Merkel doch sagte, worin man einen Massstab ¬
für den Wahrheitswert zu finden hat, was Wahrheit, was ein Begriff ¬
und was das Wirkliche ist, in welchem Verhältnisse das Logische
und der Begriff zum Wirklichen steht! So lange diese Auskunft vollständig ¬
fehlt, ist sein Tadel einfach leere Redensart und Modephrase.
S. 82 Alin. 3 fragt Merkel: „welches sind tatsächlich die Funktionen des
Rechtes, welches tatsächlich die Quellen seiner Kraft?" während ich nach