Objekt : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 15 (1719))

Hessen  Rheinselßische
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schen  Crayses  besondere  fundamental  Gesetze
zu  kehren,  tam  verbis  quam  factis,  an  den
Tag  geleget  haben.  Ob  nun  dieses  nicht  vie=  |  |
mehr  für  eine  Hintansetzung  des  allerhöchsten
Kays.  Respects  und  Verletzung  der  allerhöchsten -
  Majestät  anzusehen  mithin  eine  gerechteste
Ahndung  darüber  zu  vermuthen  seye,  als  wann
man  gegen  derer  hochansehnlichen  Herren  Subdelegirten -
  ausschweifendes  Verfahren  sich  beklagen, -
  und  /  terminos  juris  von  Iniquitât,
Nullität  /  rc.  zu  brauchen,  genöthiget  wird,  auch,
wer  etwan  bey  dieser  oder  anderen  Gelegenheiten
des  allerhöchsten  Reichs=Ober=Haupts  Decreta -
  am  meisten  oder  wenigsten  veneriret  /  wird
sich  hiernechst  /  wann  der  Herr  Concipient  Eingangs -
  mentionirter  Gegen=Erklärung  diese
Materie  zur  Sprach  zu  bringen  /  einen  Gefallen
tragen  solte  /  schon  finden  /  meines  Orts  weiß
mich  der  an  sich  entsetzlichen  Majestäts=Verletzungs=Beschuldigung -
  allerdings  frey  und  wohl
zu  bescheiden,  was  der  Kayserl.  Respect  erfordert -
  /  habe  auch  /  wie  schon  gedacht  eben  so  viel  /
ja  noch  mehr  unterthänigste  Veneration  und
treu=devoteste  Hochachtung  für  Jhro  Kayserl.
Majest  geheiligte  allerhöchste  Person  und  Amt,
als  ein  anderer  /  und  kan  wohl  einen  computum
anstellen  lassen,  wer  solches  in  der  That  am  meisten -
  erwiesen  /  worvon  dasjenige  /  was  in  der  Obernitzischen -
  Müntz=Sache  ergangen,  den  Ausschlag -
  leicht  ergeben  wird,  ohne  anderer  sich  mehr
befin=Max-Planck-Institut -
  für
            
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