Volltext : Schülke, Otto: Schiffs- und Havareipapiere

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den  Wechsel  verpflichtet  ist.  Am  besten  ist  es,  wenn  ein
Kapitän  seinem  Reeder  solche  Wechsel  senden  kann,  die  schon
von  sicheren  Leuten  acceptiert  worden  sind.
(Siehe  Wechselmuster  im  Anhang.)
Von  der  Bergung  und  Hülfeleistung  in  Seenot.
Was  Bergung  ist.
Das  deutsche  Seerecht  unterscheidet  zwischen  Bergung
und  Hülfeleistung  in  Seenot.  Bergung  liegt  nur  dann  vor,
wenn  ein  Schiff  oder  seine  Ladung  oder  beide  ganz  oder  teilweise, -
  nachdem  sie  bereits  der  Verfügung  der  Schiffsmannschaft
vollständig  entzogen  waren,  von  dritten  Personen  geborgen  und
in  Sicherheit  gebracht  werden.  Man  wird  also  nach  deutschem
Recht  im  einzelnen  Falle  dann  von  Bergung  reden,  wenn  ein
abandonniertes  Schiff  oder  Teile  von  ihm  oder  der  Ladung  auf
See  oder  am  Strande  gefunden,  in  Sicherheit  gebracht  und  in
Gewahrsam  genommen  werden;  wenn  ein  Schiff  eingebracht
wird,  dessen  ganze  Mannschaft  einer  Krankheit  erlegen  oder
derart  von  einer  Krankheit  befallen  ist,  dass  das  Schiff  ohne
Führung  umhertrieb;  wenn  die  Ladung  aus  einem  Schiffe,  das
unzweifelhaft  für  verloren  gelten  muss,  oder,  nachdem  sie
bereits  vom  Schiffe  getrennt  worden,  gerettet  wird;  wenn  ein
Boot,  welches  von  der  See  weggeschlagen  wurde,  geborgen  wird,
obschon  sich  das  Schiff  selbst  vielleicht  noch  in  der  Gewalt  der
Besatzung  befindet.
Was  Hülfeleistung  ist.
Hülfeleistung  in  Seenot  liegt  in  den  Fällen  vor,  wo  die
Leitung  der  Rettung  nicht  ausschliesslich  den  Bergern  vorbehalten -
  ist.  So  gilt  z.  B.  Wiedernahme  eines  Schiffes  aus  der
Gewalt  von  Seeräubern  oder  Kapern  nur  als  eine  gewöhnliche
Hülfeleistung,  da  nicht  ausgeschlossen  ist,  dass  das  geraubte
Schiff  durch  irgend  einen  Zufall  wieder  in  die  Gewalt  der
Besatzung  gelangen  könnte.
Die  Hülfeleistung  kann  recht  mannigfacher  Art  sein,
ebenso  wie  die  Ursachen,  welche  das  Schiff  in  Seenot  gebracht
haben.  Nach  dem  Engländer  Kennedy  hätte  man  zwischen
achtzehn  Arten  von  Bergung  und  Hülfeleistung  in  Seenot  zu
unterscheiden,  wovon  nach  deutschem  Recht  sechszehn  als
Hülfeleistung  angesehen  werden  müssen.  Die  interessante
Gruppierung  ist  folgende  :
            
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