Volltext : Schrutka von Rechtenstamm, Emil: Zeugnisspflicht und Zeugnisszwang im österreichischen Civilprocesse

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„Aus  einer  Mischung  des  römischen  und  kanonischen  Rechtes  erwachsen, -
  durch  die  Erforschungen  von  Jahrhunderten  bereichert, -
  ist  der  deutsche  Process  eine  Grösse,  die  man  nicht  mit  einem
Federzüge  zernichten  kann,  sondern  der  man  auch  noch  in  der  Zukunft
wird  huldigen  und  Gehorsam  wird  leisten  müssen,  wenn  sie  gleich  eine
theilweise  Metamorphose  zu  bestehen  haben  wird."
Schlink,  im  Gerichtssaal,  Jahrg.  II,  Bd.  2,  S.  318,  1850.
2212
1993
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