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Staatsbehörden nachzusuchen. Im übrigen sind sie für die gemeinsamen ¬
Angelegenheiten der Gewerbe und des Handels des
Ortes die administrative Behörde. In ganz gleichem Sinne
sind außerdem Kreis=Gewerbe- und Handelskammern
Bedürfniß, welche besondere Vertreter zu Berathungen über gemeinsame ¬
Landesangelegenheiten in Sachen des Handels und der
Gewerbe alljährlich Einmal zu einem Gewerbe- und Handelstag
des Landes abordnen können.
Die Beschlüsse des letzteren haben kein anderes Gewicht, als
welches ihnen dadurch von selbst zufällt, daß sie dem Gesammtbedürfnisse ¬
Ausdruck geben.
Diesen Gewerbe- und Handelskammern würden richterliche
Befugnisse nicht zukommen und es wäre deßhalb auch nicht nöthig,
daß dem Staate eine Einwirkung auf die Ernennung der Mitglieder ¬
vorbehalten bliebe.
Für die kurze und sachkundige Entscheidung von Geschäftsstreitigkeiten ¬
ist die Errichtung von eigentlichen Handelsgegerichten ¬
zu wünschen, und es ist für dieselben am zweckmäßigsten, ¬
das französische Vorbild zu wählen, da sich die französischen
Handelsgerichte seit einer Reihe von Jahren vortrefflich bewährt
haben, sowohl was ihre Zusammensetzung und ihre Befugnisse,
als was das Verfahren betrifft, welches sie einhalten.
Ebenso haben sich in Frankreich trefflich bewährt die Conseils ¬
des Prud'hommes, eine Art Friedensgericht oder Schiedsgericht ¬
für die Streitigkeiten zwischen den Arbeitgebern und
Arbeitnehmern.
Sie sind zusammengesetzt aus gewählten Vertretern ¬
sowohl der Unternehmer als der Arbeiter. Es ist uns
nicht bekannt, daß in einem anderen Lande sich irgend eine andere ¬
Institution zu gleichem Zwecke als tauglicher erwiesen hätte.
Wir würden deßhalb vorschlagen, daß in jedem Kreise ein Handelsgericht, ¬
und ein gewerbliches Schiedsgericht nach dem Vorbild
der genannten französischen Institutionen, so weit sich dasselbe
auf unsere Verhältnisse übertragen läßt, eingerichtet würde.
Die Mitglieder der Handelsgerichte könnten von den Gewerbeund ¬
Handelskammern der Staatsbehörde zur Bestätigung vorgeschlagen ¬
werden, oder noch besser von den Wahlausschüssen, welche
auch die Mitglieder der Gewerbe- und Handelskammern selbst zu
wählen haben.