Volltext : Schroeder, Eduard August: ¬Das Recht im Irrenwesen kritisch, systematisch und kodifiziert

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halte  sich  sicher,  auch  er  hat  Feinde,  die  ihn  unter  den  heutigen
Rechtsverhältnissen  durch  die  Verdächtigung  der  Geisteskrankheit
vernichten  können.
Niemand  darf  sich  sicher  wähnen,  wo  Rechtsunsicherheit  herrscht
und  darum  mögen  sich  alle  zum  Kampfe  gegen  dieselbe  erheben!
Alle;  denn  «wenn  tausend  Mann  zu  kämpfen  haben»,  sagt
Rudolf  Ihering,*)  «  mag  man  die  Entfernung  eines  Einzelnen  nicht
verspüren:  wenn  aber  Hunderte  von  ihnen  die  Fahnen  verlassen,  so
wird  die  Lage  derer,  die  treu  aushalten,  eine  immer  misslichere,  die
ganze  Last  des  Widerstandes  fällt  auf  sie  allein.  In  diesem  Bilde
glaube  ich  die  wahre  Gestalt  der  Sache  entsprechend  veranschaulicht
zu  haben.  Auch  auf  dem  Gebiete  des  Privatrechtes  gibt  es  einen
Kampf  des  Rechtes  gegen  das  Unrecht,  einen  gemeinschaftlichen
Kampf  der  ganzen  Nation,  bei  dem  alle  fest  zusammenhalten  müssen,
auch  hier  begeht  jeder,  der  flieht,  einen  Verrat  an  der  gemeinsamen
Sache;  denn  er  stärkt  die  Macht  des  Gegners,  indem  er  dessen
Dreistigkeit  und  Keckheit  erhöht.»
1.  Die  ungerechtfertigte  Beschränkung  der  persönlichen
Freiheit.
Die  persönliche  Freiheit  ist  das  Leben  der  Seele,  Licht  und
Wärme  für  das  Gemüt,  ohne  sie  lebt  die  Secle  nicht;  ein  Volk,
welches  sich  dieses  höchste  Gut  nicht  zu  erkämpfen  vermocht  hat,  ist
ein  Volk  ohne  Seele,  da  verkümmert  alles  geistige  und  sittliche  Leben.
Jahrtausende  lang  hat  die  Menschheit  um  das  ungeschmälerte
Recht  der  persönlichen  Freiheit  gekämpft,  und  der  Schutz  dieses
Rechtes,  die  Bürgschaft  für  dieses  höchste  Gut  ist  die  staatsbürgerliche ¬
  Ordnung  mit  dem  Prinzip  der  staatsbürgerlichen  Rechtsgleichheit. -

Auf  dem  Gebiete  des  Irrenwesens  jedoch  hat  dieses  Prinzip  noch
nicht  sein  Bürgerrecht  erkämpft.
Hier  ist  nicht  jeder  dem  anderen  gleich,  hier  ist  keine  Ordnung,
die  Willkür  allein  schafft  sich  ihren  Massstab,  wählt  das  Verfahren
und  das  Urteil.  Das  Irrenrecht  ist  aber  auch  ein  Feld,  auf  dem
anders  gehandelt  wird,  als  auf  jedwedem  anderen  Rechtsgebicte;  es
fehlt  da  der  ordentliche  Richter,  die  Offentlichkeit  und  die  Verteidigung -
  des  Angeklagten.
*)  Kampf  ums  Recht,  6.  Aufl.  S.  47.
            
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