Volltext : Schnitzer, Joseph: Katholisches Eherecht

Gründen  der  Verfasser  diesem  beistimmen  oder  seine  Beistimmung ¬
  versagen  möchte.  Sich  bewusst  mit  Redlichkeit
gearbeitet  und,  ohne  irgend  eine  auf  litterärisches  Effectmachen ¬
  berechncte  Neucrungssucht,  dennoch  Manches  gesagt ¬
  und  ausgeführt  zu  haben,  wofür  keines  ihm  bekannten ¬
  Rechtslehrers  Autorität  sich  geltend  machen  lässt,  wird
er,  der  an  dem  besseren  Verständnisse  des  römischen
Rechts  ein  Interesse  nimmt,  das  ihm  egoistische  Rück
sichten  vergessen  macht,  höchlich  erfreut  sein,  wenn  ihm
da,  wo  er  geirrt  haben  möchte,  von  einer  Critik,  welche
legitimirt  ist  über  römisches  Recht  mitzusprechen,  bald
belehrende  Zurechtweisung  wird.  Der  Verfasser  nimmt  die
Erfüllung  des  bescheidnen  Wunsches  als  einen  Act  litterärischer ¬
  Gerechtigkeit  in  Anspruch,  die  am  allerwenigsten ¬
  dem  zu  versagen  ist,  der  sich  der  Gerechtig
keit  nie  durch  ein  Streben  nach  litterärischer  Begünstigung, ¬
  insonderheit  nie  durch  ein,  vor  aller  Welt
Augen  getriebenes  Tauschgeschäft  von  Loben  und  Sichlobenlassen ¬
  unwerth  gemacht  hat.
            
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