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Bolzische Stiftung für Wittwen und Waisen dürftiger ¬
Postofficianten. Diese kann Capitalien auf hiesig liegende ¬
Güter anlegen: §. 133.
Bürgschaften der Frauenspersonen bei hypothekarischen
Schuldverschreibungen. Was dabei zu beobachten: §. 119.
Bürgschaft. Siehe Caution.
Bürgschaftsleistung. Von der diesfallsigen Einregistrirung: ¬
siehe das Verzeichniß.
C.
Capitalanlage auf liegende Güter. Welche Personen
Capitalien auf hiesig liegende Güter anlegen können, und
welchen Personen dies Recht nicht zustehe: §§. 132. 133. 134.
Cassation. Von der Cassation der Hypotheken und Restkaufschillingsrechte: ¬
§§. 143. 144. 145;
- dann der Cautionen: ¬
§§. 155. 156. — Wer die Cassationskosten zu bezahlen =
habe: §. 126.
Cassen, öffentliche, Sicherstellung der öffentlichen Abgaben ¬
an dieselben gegen Verbringung des Vermögens an
Auswärtige: §. 76.
Caution. Worinnen solche bestehe: §. 146. — Es ist die
Einwilligung dessen erforderlich, dem eine Caution geleistet =
werden soll: §. 148. — Wer Caution leisten, oder
nicht leisten könne: §. 149. — Ehefrauen können ohne
Genehmigung ihrer Ehegatten keine Caution leisten: §. 150.
Von der Verbindlichkeit des Bürgen: §§. 151 und 153.
Von der Rechtswohlthat des Bürgen: §. 152. — Ob
die Verbindlichkeit des Bürgen auf dessen Erben überEs =
steht dem Bürgen der Regreß an
gehe: §. 153.
den Hauptschuldner zu: §. 154. — Von der solidarischen
Bürgschaft: §. 154.
Von der Cassation der Caution:
§§. 155. 156. — Von der Einregistrirung der Bürgschaftsleistung, =
dann der Quittungsurkunde zur Cassation einer
Caution: §. 195 und Verzeichniß.
Cession — (Abtretung). Von der Cession der Hypothe=