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Verträge, kommissorische und antichretische, ihre Abschliessung
wird als Zinswucher bestraft S. 432.
Verurkundung der Antwort, siehe Termin, zweyter.
der Klage/ siehe Termin, erster.
Verwandte, in wie fern sie zeugen können 248, 249.
Vidimation, siehe Präsentatum.
Vieh, wie es bey Ganten soll versteigert werden 334.
Vindikanten bey Geldstagen 392.
Vindikationen unbegründete, wie sie im Geldstage beseitigt werden =
392, 393.
Vögte sollen sich nie ohne Weisung ihrer Konstituenten für ihre
Pupillen in Processe einlassen 49.
Vollmacht, allgemeine und besondere 90.
Vollmachtsvertrag, siehe Bevollmächtigungsvertrag.
Vollstreckung des Urtheils, abgehandelt 366-370.
des Urtheils, Bedingungen zu ihrem Eintritte 367.
Vorrang, siehe Priorität.
Vorbereitungs=Sachen 41.
Vorkehrung des Beklagten auf die Klage, abgehandelt 193=201.
Voröffnungen, bey Zeugenbeweisen 256-260.
Vortrag, gerichtlicher, wie er beschaffen seyn soll 137.
Vorträge der Advokaten, sind anzusehen als wären sie vom
Klient selbst gemacht 96, 97.
der Partien nach ihrem Inhalt, abgehandelt 139-146.
der Partien / mündliche, abgehandelt 139.
der Partien, schriftliche, abgehandelt 138.
Verbesserungen der in den ersten eingeschlichenen Frrthümer
und Misschreibungen / sind so wie Erläuterungen dunkeler
oder zweydeutiger Stellen zulässig 141.
W.
Wahrheit, konventionelle, 83.
formelle und wirkliche , 83.
gerichtliche, 126.
gerichtliche, aus welchen Gründen sie hervorgehen soll
126, 127.
Weg Rechtens ist erlaubt aber nicht geboten 9,10.
Nechtens, Eröffnung desselben 8=10.