Volltext : Theoretisch-praktischer Commentar über das positive Civilrecht des Kantons Bern (2)

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Verträge,  kommissorische  und  antichretische,  ihre  Abschliessung
wird  als  Zinswucher  bestraft  S.  432.
Verurkundung  der  Antwort,  siehe  Termin,  zweyter.
der  Klage/  siehe  Termin,  erster.
Verwandte,  in  wie  fern  sie  zeugen  können  248,  249.
Vidimation,  siehe  Präsentatum.
Vieh,  wie  es  bey  Ganten  soll  versteigert  werden  334.
Vindikanten  bey  Geldstagen  392.
Vindikationen  unbegründete,  wie  sie  im  Geldstage  beseitigt  werden =
  392,  393.
Vögte  sollen  sich  nie  ohne  Weisung  ihrer  Konstituenten  für  ihre
Pupillen  in  Processe  einlassen  49.
Vollmacht,  allgemeine  und  besondere  90.
Vollmachtsvertrag,  siehe  Bevollmächtigungsvertrag.
Vollstreckung  des  Urtheils,  abgehandelt  366-370.
des  Urtheils,  Bedingungen  zu  ihrem  Eintritte  367.
Vorrang,  siehe  Priorität.
Vorbereitungs=Sachen  41.
Vorkehrung  des  Beklagten  auf  die  Klage,  abgehandelt  193=201.
Voröffnungen,  bey  Zeugenbeweisen  256-260.
Vortrag,  gerichtlicher,  wie  er  beschaffen  seyn  soll  137.
Vorträge  der  Advokaten,  sind  anzusehen  als  wären  sie  vom
Klient  selbst  gemacht  96,  97.
der  Partien  nach  ihrem  Inhalt,  abgehandelt  139-146.
der  Partien  /  mündliche,  abgehandelt  139.
der  Partien,  schriftliche,  abgehandelt  138.
Verbesserungen  der  in  den  ersten  eingeschlichenen  Frrthümer
und  Misschreibungen  /  sind  so  wie  Erläuterungen  dunkeler
oder  zweydeutiger  Stellen  zulässig  141.
W.
Wahrheit,  konventionelle,  83.
formelle  und  wirkliche  ,  83.
gerichtliche,  126.
gerichtliche,  aus  welchen  Gründen  sie  hervorgehen  soll
126,  127.
Weg  Rechtens  ist  erlaubt  aber  nicht  geboten  9,10.
Nechtens,  Eröffnung  desselben  8=10.
            
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