Objekt : Reichs-Fama (Th. 6 (1731))

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Reichs=Fama.
denen  angezeigten  Beymessungen  der  ungebuͤhrlichen -
  Bezeugungen  so  gewiß  verantworten,  auch  je
und  allezeit  in  denen  Schrancken  seiner  burgerlichen
Schuldigkeit  und  davon  abhangenden  Subordination -
  halten,  und  zu  keinen  weiteren  Klagen  dißfalls -
  Anlaß  geben  solle,  als  im  widrigen  er  der  rechtlichen -
  Bestraffung  wegen  sothanen  ärgerlichen  Auffuͤhrens -
  ohnfehlbar  zu  gewaͤrtigen  und  sich  selber
vor  Schaden  zu  huͤten  habe.
4.  Cum  inclusione  Decreti  in  Originali  &  Copia -
  soll  dem  Kays.  Commissario,  Freyhern  von  Kurtzrock, -
  rescribiret  werden,  dem  Sander  solches  insinuiren -
  zu  lassen  und  ihn  zu  Befolgung  dessen  alles
Ernstes  anzuweisen,  fals  er  aber,  gegen  bessere  Zuversicht, -
  dem  zuwider,  abermalen  neue  Unordnung
anzufangen  sich  erkuͤhnen  solte,  davon  Jhro  Kays.
Majestät  zu  dessen  nachdrucklicher  Bestraffung  zu
berichten.
§.  2.
Erlauterung.
Conf.  dieser  Reichs=FamaPart.  IV.  Cap.  1.  p.  1.  141.
Dreyzehendes  Capitel.
Von  der  Sachsen=Lauenburgischen
Successions=Strittigkeit.
§.  1.
NAs  Fürstl.  Hauß  Anhalt  ist  endlich  mit  einem
Libello  in  petitorio,  diese  erstbesagte  Succeslion -
  betreffend,  bey  dem  Reichs-Hofrath  eingekommen, -
  weilen  aber  der  Koͤnig  in  Engelland  qua
Hertzog  zu  Sachsen=Lauenburg  in  loco  Judicii,  keinen -
  Agenten  hat,  und  dahero  das  Füͤrstl.  Hauß  Anhalt -

Max-Planck-Institut  für
            
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