Volltext : Handbuch des gegenwärtig geltenden gemeinen deutschen bürgerlichen Rechts (1)

Schicksale  des  Röm.  Rechts  nach  Justinian.  105
SPECKEA  (Pr.  SCHRADER)  Diss.  qua  epitome  institutionum  etc.
describitur.  Tuhing.  1819.  —  Ueder  die  Böcking'sche  Ausgabe
des  corpus  logum  s.  Hugo  in  den  Gött.  gel.  Anz.  1830.
St.  11.  und  Rudorff  in  der  Hall.  Lit.  Zeit.  1829.  Nr.  205.
§.  80.
2.  Zur  Zeit  der  Glossatoren  (a).
Erst  im  zwölften  Jahrhundert  zeigte  sich  in  Jtalien  wieder =
  ein  neuer  Eifer  für  das  Studium  des  Römischen  Rechts,
besonders  auf  der  Rechtsschule  zu  Bologna.  Der  erste,
welcher  hier  Vorlesungen  über  die  Römischen  Rechtsbücher
hielt,  war  Pepo,  doch  scheint  dieser  von  keiner  Bedeutung
gewesen  zu  seyn  (aa).  Jhm  folgte  der  weit  berühmtere  Jrnerius, =
  welcher  im  Anfange  des  12ten  Jahrh.  lebte  und
lehrte  und  als  der  eigentliche  Stifter  der  neu  aufblühenden
Schule  zu  Bologna  zu  betrachten  ist  (5).  Er  erläuterte  den
Text  der  Justinianeischen  Rechtsbücher  durch  kurze  Sachund ¬
  Sprachanmerkungen,  welche  man  Glossen  nannte.  Diese
Glossen  wurden  anfänglich  in  den  Text  selbst  bei  den  Worten
eingeschaltet,  auf  welche  sie  sich  bezogen  (glossae  interlineares), ¬
  nachher  aber  am  Rande,  theils  neben,  theils  unter  dem
Texte  beigeschrieben  (glossae  marginales).  In  dieser  Erläuterungsmethode ¬
  folgten  dem  Irnerius  seine  Schüler  und  Nachfolger ¬
  im  Lehramte,  und  sie  erhielten  davon  den  Namen  der
Glossatoren  (c).  Die  berühmtesten  derselben  sind  Bulgarus ¬
  (t  um  1166),  und  sein  Gegner  Martinus  Gosia
(+  1165),  Ugo  oder  Hugo  de  Porta  Ravennate
(+  1168),  Jacobus  (+  1178)  (cc),  Rogerius  (+  1192),
Alberieus  (t  1194),  Wilhelmus  de  Cabriano,  Placentinus -
  (11192)  und  seine  Gegner  Henricus  de  Baila
und  Johannes  Bassianus;  Burgundio  (t  1194),
Pillius  (+  1208),  Cyprianus,  Azo  (+  1230),  Hugolinus -
  Presbyteri  (t  um  1234),  Jacobus  Balduini
(1235),  Roffredus  (1  1243),  endlich  Accursius  (tum
            
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