Volltext : Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung (1)

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nen  Regel  enthält,  gewährt  nur  einen  zusätzlichen  Tag  für  drei
myriamêtres,  so  daß  also  für  jede  geringere  Entfernung  diese
Begünstigung  ausgeschlossen  bleiben  muß.  Auch  enthält  das  Senatuskonsult ¬
  vom  13.  Brumaire  Jahr  XIII  eine  sehr  passende
Analogie,  indem  es  bei  der  Promulgation  der  Gesetze  (Art.  1
des  C.=G.=B.)  die  Fraktionen  von  einem  bis  zu  10  myriamètres
nicht  berücksichtigt  wissen  will.
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