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§ 2. Begriff und Erfordernisse der Novation.
gerichtet, zu welcher der Schuldner aus der alten Obligation
verpflichtet war, nicht bloß auf eine abstrakt gleiche, sondern
genau dieselbe concrete Leistung. Der ökonomische Gegenstand
der alten Obligation wird als solcher in die neue Obligation
transferirt; war also die prior obligatio auf das dare einer
certa res gerichtet, so genügt es nicht, daß die posterior obligatio ¬
ebenfalls dieselbe res zu ihrem Gegenstande habe, sondern
diese muß eben in ihrer Eigenschaft, als eine bereits aus der
prior obligatio geschuldete, den Gegenstand der posterior
obligatio bilden. War der Schuldner zu einem facere, z. B.
domum aedificari u. dergl., verpflichtet, so ist nicht gerade
dasselbe facere, sondern das quicquid creditoris interest
fieri, das Interesse des Gläubigers an der Leistung, ihr Vermögenswerth ¬
für den Gläubiger der Gegenstand der posterior
obligatio. Der materielle Inhalt der bisherigen Obligation
wird zum Inhalte einer neuen; die bisherige Obligation hört
auf zu existiren, indem und soweit der Gegenstand, auf den
sie gerichtet war, die Leistung, zu welcher sie den Schuldner
verpflichtete, ihr gewissermaßen entzogen wird; sie wird dadurch ¬
zu einer gegenstandslosen Obligation, zu einer obligatio
nulla.
16 Recht treffend ist daher der in 1. 58 de V. O. von der prior obligatio ¬
gebrauchte Ausdruck „exspirare.“ — Bgl. im Uebrigen Liebe,
a. a. O. S. 158. Kuntze, S. 244 ff. Römer, S. 1. 4.5. 26. Letzterer ¬
verliert sich dabei aber in ziemlich mystische Ausführungen über
den Gegenstand beider Obligationen. Obwohl prior und posterior oblig.
genau auf dieselbe Leistung gerichtet sind, so sei der juristische
Gegenstand dieser beiden Obligationen dennoch ein verschiedener und
nur der ökonomische Gegenstand bleibe derselbe. Gegen diese Antithese ¬
wäre nichts einzuwenden, wenn sich nur mit den Ausdrücken „juristischer" ¬
und „ökonomischer Gegenstand“ richtige und klare Vorstellungen ¬
verbänden. Nun betrachtet aber Kömer als Gegenstand der stipulatio ¬
debiti „dieselbe Handlung, welche den Gegenstand des bereits
bestehenden debitum bildet, als solche;" wenn dies der identische
ökonomische Gegenstand der prior und posterior obl. sein soll, so darf
man wohl fragen, welches ist der verschiedene juristische Gegenstand?