Volltext : Salkowski, Carl: Zur Lehre von der Novation nach Römischem Recht

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§  2.  Begriff  und  Erfordernisse  der  Novation.
gerichtet,  zu  welcher  der  Schuldner  aus  der  alten  Obligation
verpflichtet  war,  nicht  bloß  auf  eine  abstrakt  gleiche,  sondern
genau  dieselbe  concrete  Leistung.  Der  ökonomische  Gegenstand
der  alten  Obligation  wird  als  solcher  in  die  neue  Obligation
transferirt;  war  also  die  prior  obligatio  auf  das  dare  einer
certa  res  gerichtet,  so  genügt  es  nicht,  daß  die  posterior  obligatio ¬
  ebenfalls  dieselbe  res  zu  ihrem  Gegenstande  habe,  sondern
diese  muß  eben  in  ihrer  Eigenschaft,  als  eine  bereits  aus  der
prior  obligatio  geschuldete,  den  Gegenstand  der  posterior
obligatio  bilden.  War  der  Schuldner  zu  einem  facere,  z.  B.
domum  aedificari  u.  dergl.,  verpflichtet,  so  ist  nicht  gerade
dasselbe  facere,  sondern  das  quicquid  creditoris  interest
fieri,  das  Interesse  des  Gläubigers  an  der  Leistung,  ihr  Vermögenswerth ¬
  für  den  Gläubiger  der  Gegenstand  der  posterior
obligatio.  Der  materielle  Inhalt  der  bisherigen  Obligation
wird  zum  Inhalte  einer  neuen;  die  bisherige  Obligation  hört
auf  zu  existiren,  indem  und  soweit  der  Gegenstand,  auf  den
sie  gerichtet  war,  die  Leistung,  zu  welcher  sie  den  Schuldner
verpflichtete,  ihr  gewissermaßen  entzogen  wird;  sie  wird  dadurch ¬
  zu  einer  gegenstandslosen  Obligation,  zu  einer  obligatio
nulla.
16  Recht  treffend  ist  daher  der  in  1.  58  de  V.  O.  von  der  prior  obligatio ¬
  gebrauchte  Ausdruck  „exspirare.“  —  Bgl.  im  Uebrigen  Liebe,
a.  a.  O.  S.  158.  Kuntze,  S.  244  ff.  Römer,  S.  1.  4.5.  26.  Letzterer ¬
  verliert  sich  dabei  aber  in  ziemlich  mystische  Ausführungen  über
den  Gegenstand  beider  Obligationen.  Obwohl  prior  und  posterior  oblig.
genau  auf  dieselbe  Leistung  gerichtet  sind,  so  sei  der  juristische
Gegenstand  dieser  beiden  Obligationen  dennoch  ein  verschiedener  und
nur  der  ökonomische  Gegenstand  bleibe  derselbe.  Gegen  diese  Antithese ¬
  wäre  nichts  einzuwenden,  wenn  sich  nur  mit  den  Ausdrücken  „juristischer" ¬
  und  „ökonomischer  Gegenstand“  richtige  und  klare  Vorstellungen ¬
  verbänden.  Nun  betrachtet  aber  Kömer  als  Gegenstand  der  stipulatio ¬
  debiti  „dieselbe  Handlung,  welche  den  Gegenstand  des  bereits
bestehenden  debitum  bildet,  als  solche;"  wenn  dies  der  identische
ökonomische  Gegenstand  der  prior  und  posterior  obl.  sein  soll,  so  darf
man  wohl  fragen,  welches  ist  der  verschiedene  juristische  Gegenstand?
            
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