Inhaltsverzeichnis : Vermischte Schriften (3)

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XXIV.  Duaren's  Handschrift  des  Ulpian.
Eine  fünfte  Handschrift  des  Ulpian  scheint
Claudius  Gustanus  gehabt  zu  haben,  und  auf
deren  Abdruck  in  Gesellschaft  des  Brachylogus
wurde  schon  1548  ein  Privilegium  ertheilt,  obgleich
der  Abdruck  selbst  erst  mehrere  Jahre  später  erfolgte  *).
Da  aber  dieser  Abdruck  gar  nicht  von  der  Ausgabe
des  Tilius  abweicht?),  so  ist  nicht  zu  zweifeln,
daß  auch  diese  Handschrift  von  derselben  Art  gewesen ¬
  ist,  ja  daß  sie  noch  weniger,  als  die  übrigen
Abschriften,  von  dem  Original  abweichend  gewesen
seyn  kann.
*)  Hugo  ind.  editionum  p.  141.  hinter  Pauli  sententiae  receptae ¬
  ed.  Berol.  1795  8.
2)  Ich  habe  zwar  nicht  die  von  Hugo  a.  a.  O.  angegebene
Ausgabe  von  1553,  sondern  die  von  1557  vor  mir,  die  aber  ohne
allen  Zweifel  aus  der  früheren  wörtlich  abgedruckt  ist.  Diesen  Abdruck ¬
  von  1557  nun  habe  ich  in  den  meisten  charakteristischen  Stellen
verglichen,  und  überall  eine  unbedingte  Uebereinstimmung  mit  der
Ausgabe  des  Tilius  gefunden.
            
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