Volltext : Vermischte Schriften (1)

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IV.  Erste  Ehescheidung
obgleich  Gellius  ausdrücklich  bemerkt,  daß  darüber
die  Censoren  regelmäßig  zu  fragen  pflegten;  sei  es
nun,  daß  diese  Frage  zur  Zeit  des  italischen  Krieges
abgekommmen  war,  oder  daß  man  sie  nur  nicht  in
den  neuen  Municipien  nöthig  fand,  die  Wahrscheinlichkeit ¬
  unsrer  Erklärung  leidet  dabei  nicht.
Als  Resultat  ergiebt  sich  nun  folgender  Zusammenhang ¬
  der  Geschichte  des  Carvilius.  Die  Censoren ¬
  hatten  ihn,  wie  alle  Andern,  befragt,  ob  er
eine  uxor  liberorum  quaerendorum  caussa  habe,
d.  h.  ob  er  in  der  Ehe  lebe;  er  hatte  Dieses  bejaht
und  beschworen.  Nachher  aber,  seiner  kinderlosen
Ehe  überdrüssig,  behauptete  er  mit  heuchlerischer  Religiosität, ¬
  daß  er  falsch  geschworen  habe;  denn  von
dieser  Ehe  könne  er  ja  keine  Kinder  erwarten.  Von
diesem  übereilten  falschen  Eid  könne  er  sich  nur  dadurch ¬
  reinigen,  daß  er  ihn  hinterher  wahr  mache;
darum  müsse  er  diese  Ehe  aufheben  und  eine  andere
schließen.  Dieses  war  ohne  Zweifel  der  Vorwand
des  Carvilius;  er,  wie  L.  Porcius,  hatte  mit
dem  Buchstaben  der  feierlichen  Formel  sein  Spiel
getrieben,  und  wie  dieser  zur  Strafe  seines  Spaßes
zum  Aerarier  gemacht  wurde,  so  traf  jenen  der  gerechte ¬
  Unwille  seiner  Mitbürger.
[Zusatz  1849.  Neuerlich  ist  dieser  Gegenstand
in  folgender  Inauguraldissertation  behandelt  worden:
            
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