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IV. Erste Ehescheidung
obgleich Gellius ausdrücklich bemerkt, daß darüber
die Censoren regelmäßig zu fragen pflegten; sei es
nun, daß diese Frage zur Zeit des italischen Krieges
abgekommmen war, oder daß man sie nur nicht in
den neuen Municipien nöthig fand, die Wahrscheinlichkeit ¬
unsrer Erklärung leidet dabei nicht.
Als Resultat ergiebt sich nun folgender Zusammenhang ¬
der Geschichte des Carvilius. Die Censoren ¬
hatten ihn, wie alle Andern, befragt, ob er
eine uxor liberorum quaerendorum caussa habe,
d. h. ob er in der Ehe lebe; er hatte Dieses bejaht
und beschworen. Nachher aber, seiner kinderlosen
Ehe überdrüssig, behauptete er mit heuchlerischer Religiosität, ¬
daß er falsch geschworen habe; denn von
dieser Ehe könne er ja keine Kinder erwarten. Von
diesem übereilten falschen Eid könne er sich nur dadurch ¬
reinigen, daß er ihn hinterher wahr mache;
darum müsse er diese Ehe aufheben und eine andere
schließen. Dieses war ohne Zweifel der Vorwand
des Carvilius; er, wie L. Porcius, hatte mit
dem Buchstaben der feierlichen Formel sein Spiel
getrieben, und wie dieser zur Strafe seines Spaßes
zum Aerarier gemacht wurde, so traf jenen der gerechte ¬
Unwille seiner Mitbürger.
[Zusatz 1849. Neuerlich ist dieser Gegenstand
in folgender Inauguraldissertation behandelt worden: