Metadaten : Kamptz, Karl Christoph Albert Heinrich von: Aktenmäßige Darstellung der preußischen Gesetz-Revision

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eilf  Abschnitte  getheilt.  Die  Gründe,  welche  diese  systematische ¬
  Ordnung  für  die  Berathung  des  revidirten  Gesetzbuchs ¬
  erforderten,  traten  mindestens  in  eben  dem  Grade
auch  für  die  Abfassung  des  Gesetzbuchs  selbst  ein.  Die  im
Allgemeinen  Landrechte  beobachtete  Ordnung  war  eben  so
wenig  übersichtlich,  als  mit  irgend  einem  Rechtssystem
ubereinstimmend;  uͤberdem  schied  durch  die  neuere  Gesetzgebung ¬
  und  durch  die  Verweisung  mehrerer  Titel  zur  Bearbeitung =
  in  besonderen  Rechtsbüchern  der  bedeutendste
Theil  des  Inhalts  des  Allgemeinen  Landrechts  aus  dem
künftigen  Gesetzbuche.  In  demselben  konnte  daher  jene
Ordnung  doch  nicht  beibehalten  werden  und  der  für  die
Beibehaltung  derselben  angefuͤhrte,  uͤberdem  nur  einen  Theil
der  jetzigen  Generation  berücksichtigende,  Grund  der  Gewöhnung =
  an  dieser  Ordnung  fiel  mithin  weg.  Es  ward
daher  fuͤr  die  die  innere  Ordnung  des  revidirten  buͤrgerlichen
Gesetzbuchs  das  sowohl  in  der  Wissenschaft,  als  in  anderen
Gesetzbüchern  angenommene,  einfache  und  übersichtliche
System  der  Eintheilung  nach  den  Hauptgegenständen
desselben  angenommen  *2).
Als  solche  Hauptgegenstände
des  bürgerlichen  Rechts  ergaben  sich  von  selbst:
1.  Die  allgemeinen  Rechtsgrundsätze  über
Gesetze  und  deren  Gültigkeit  und  Publikation, ¬
  sowie  diejenigen  Gegenstände  des
öffentlichen  und  Verwaltungsrechts,
welche  zugleich  Privatrechte  betreffen.
II.
Das  Sachenrecht.
III.
Das  Vertrags=  und  überhaupt  das  Obligationenrecht. =

39)  Diese  Ansicht  ist  in  der  Vorrede  des  zweiten  Theils  des
bürgerlichen  Rechts  (§.  23.)  näher  entwickelt.
            
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