Grundstücke:
Kaufpreisbemessung. -
Gastwirtschafts -
¬
als
Grundstücks
zubehör
204 Zweites Buch. Gebräuche i. d. einzeln. Handelszweigen.
15. Abschnitt.
Grundstücke und Hypotheken.*)
Es ist angemessen, daß der Kaufpreis für ein
Grundstück, welches mit einer Anzahlung von nur
2% verkauft wird und hinsichtlich dessen der Verkäufer -
Priorität einzuräumen oder Baugeld zu gewähren -
und zudem die II. Hypothek zu beschaffen
hat, um 15—20% — je nach der Qualität des
Käufers, der Baureife und der Lage des Grundstücks -
— höher bemessen wird als in dem Falle,
daß ein gleichartiges Grundstück mit einer Anzahlung ¬
von 10 % und erststelliger Eintragung des
Restkaufgeldes verkauft wird.
g 23. Bd. I — Bl. 214 — 14. September 1912.
Gebrauchsabnahme als Zahltermin für Bauforderungen -
s. S. 158 Nr. 4.
Es trifft nicht zu, daß das Inventar einer Gastwirtschaft -
nach Auffassung des Berliner wie über*) -
„Gebräuche betreffend die Vermittelungsgeschäfte im
Berliner Grundstücks- und Hypothekenverkehr“ (Juli 1907)
s. Bd. I S. 872 ff.