Inhaltsverzeichnis : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

Grundstücke:
Kaufpreisbemessung. -

Gastwirtschafts -
 ¬
  als
Grundstücks
zubehör

204  Zweites  Buch.  Gebräuche  i.  d.  einzeln.  Handelszweigen.
15.  Abschnitt.
Grundstücke  und  Hypotheken.*)
Es  ist  angemessen,  daß  der  Kaufpreis  für  ein
Grundstück,  welches  mit  einer  Anzahlung  von  nur
2%  verkauft  wird  und  hinsichtlich  dessen  der  Verkäufer -
  Priorität  einzuräumen  oder  Baugeld  zu  gewähren -
  und  zudem  die  II.  Hypothek  zu  beschaffen
hat,  um  15—20%  —  je  nach  der  Qualität  des
Käufers,  der  Baureife  und  der  Lage  des  Grundstücks -
  —  höher  bemessen  wird  als  in  dem  Falle,
daß  ein  gleichartiges  Grundstück  mit  einer  Anzahlung ¬
  von  10  %  und  erststelliger  Eintragung  des
Restkaufgeldes  verkauft  wird.
g  23.  Bd.  I  —  Bl.  214  —  14.  September  1912.
Gebrauchsabnahme  als  Zahltermin  für  Bauforderungen -
  s.  S.  158  Nr.  4.
Es  trifft  nicht  zu,  daß  das  Inventar  einer  Gastwirtschaft -
  nach  Auffassung  des  Berliner  wie  über*) -
  „Gebräuche  betreffend  die  Vermittelungsgeschäfte  im
Berliner  Grundstücks-  und  Hypothekenverkehr“  (Juli  1907)
s.  Bd.  I  S.  872  ff.
            
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