Volltext : System des heutigen römischen Rechts (1)

§.  26.  Aussprüche  der  Römer  über  das  wissenschaftliche  Recht.  161
die,  als  tief  in  der  menschlichen  Natur  gegründet,  in  allen
geistigen  Gebieten,  und  besonders  im  religiösen,  stets  wiederkehrt: ¬
  indem  wir  glauben,  diejenige  Verkörperung  des
Gedankens,  die  wir  durch  redliche  Anstrengung  unsrer
eigenen  Kraft  hervorgebracht  haben,  Anderen  als  ausschließend ¬
  gültig  aufstellen  zu  dürfen,  den  Irrthum  für
immer  bannend,  freylich  aber  zugleich  die  Freyheit  des
Geistes.  Eine  solche  juristische  Concordienformel  stellte
Justinian  auf,  und  Niemand  sollte  wagen,  den  Frieden
zu  stören,  den  sie  zu  bringen  bestimmt  war.  Wollen  wir
ihn  darüber  hart  beurtheilen?  Unser  Gesichtskreis  ist
durch  die  Erfahrungen  von  Ein  bis  Zwey  Tausend  Jahren ¬
  mehr  erweitert,  und  doch  wohnt  das  Wesentliche  jener
Gedanken  Justinians  noch  jetzt  in  denen,  die  von  der  Abfassung ¬
  neuer  Gesetzbücher  so  schwärmerische  Hoffnungen
hegen:  freylich  ohne  die  Macht,  und  gewiß  auch  ohne  den
Willen,  ihre  Gedanken  durch  so  harten  Zwang,  wie  es
Justinian  versuchte,  zur  Ausführung  zu  bringen.
Diese  Betrachtungen  sollen  nicht  etwa  das  Verfahren
Justiniaus  rechtfertigen,  wozu  ich  gewiß  nicht  geneigt  bin,
sondern  nur  in  einem  milderen  Lichte  darstellen,  vorzüglich
aber  insoweit  begreiflich  machen,  daß  die  Thatsache,  von
deren  Darstellung  an  dieser  Stelle  zunächst  die  Rede  ist,
als  buchstäblich  wahr  angenommen,  und  gegen  jede  künstliche ¬
  oder  gewaltsame  Deutung  geschützt  werde.
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