Sechste Untersuchung.
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wurde.« Das Verdienst von Schwarz bestand daher unzweifelhaft
darin, dass er die Geistesschärfe besass, zu erkennen, dass durch die
Entzündung der Mischung eine plötzliche Gasentwicklung und damit
eine neue enorme Kraftquelle gewonnen war. Seine Hauptthätigkeit ¬
war also eine Vermehrung unseres Wissens, also eine Entdeckung. -
Die Sache wäre genau dieselbe gewesen, wenn nicht er,
sondern ein anderer, etwa sein Famulus, dem er zuschaute, die Bestandtheile ¬
gemischt hätte. Wenn dann nach der Entzündung und
der darauf folgenden Detonation ihm die von Staub geschilderte
Erkenntniss gekommen wäre, dann hätte er sicherlich eher ausgerufen: ¬
Ich habe eine Entdeckung als ich habe eine Erfindung
gemacht! Nach Schanze hätte er allerdings das Letztere gesagt.
Dass man überhaupt von einer Erfindung des Schiesspulvers
sprechen kann, kommt doch lediglich daher, dass Schwarz nicht nur
eine neue Kraftquelle entdeckte, sondern auch das ungeheure Glück
hatte, zu dieser neuen Kraftquelle äusserst billiges und jederzeit zugängliches ¬
Material zu gebrauchen, so dass sie mit Leichtigkeit in
der Praxis nutzbar gemacht werden konnte. Theoretisch wäre sein
Verdienst ebenso gross gewesen, wenn er die gleiche Geistesschärfe
in einem holzarmen Lande, wo Kohle kaum aufzutreiben ist, bewiesen ¬
hätte, oder wenn Schwefel bei uns so selten wäre, dass er
mit Gold aufgewogen werden müsste.
Im Uebrigen hatte ich das Schiesspulver ganz willkürlich
herausgegriffen, da es noch eine Menge anderer Fälle giebt, wo die
Bezeichnung in der Praxis schwankt. So hatte ich ein Citat von
Schanze selbst gewählt, in dem es heisst: Die Entdeckung eines
chemischen Elements, z. B. des Chlors durch Scheele und die Erfindung ¬
einer Maschine lassen den Unterschied zwischen beiden
Thätigkeiten deutlich erkennen, während sich derselbe verwischt,
wenn man z. B. erwägt, dass das von Woehler in der Thonerde
entdeckte Metall, das Aluminium, nur für die Wissenschaft Bedeutung ¬
besass, bis Deville eine Methode angab (erfand oder entdeckte), ¬
das Aluminium aus der Thonerde so billig herzustellen,
dass an eine technische Verwendung gedacht werden konnte.
Mir sind nun über den Hergang der Erfindung bezw. Entdeckung ¬
des Aluminiums durch Deville keine näheren Einzelheiten
bekannt, das ist aber auch hier gleichgültig. Jedenfalls ist bei zahlreichen ¬
Fällen, wo den Erfindungsgegenstand ein Verfahren bildet,
die Grundlage eine Entdeckung. Gerade in solchen Fällen schwankt
der Sprachgebrauch zwischen Erfinden und Entdecken. Schanze
citirt selbst eine ganze Reihe von Entscheidungen, wo von den
Gegner die Nichtigkeitsklage erhoben war, weil keine Erfindung,
sondern nur eine Entdeckung vorlag. Er citirt auch die Reichsgerichtsentscheidung ¬
vom 28. Juni 1890, in der es heisst: Hätte
sich die Entdeckung der Beklagten auch nur darauf beschränkt,