Inhaltsverzeichnis : Schanze, Oscar: Patentrechtliche Untersuchungen

Sechste  Untersuchung.
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wurde.«  Das  Verdienst  von  Schwarz  bestand  daher  unzweifelhaft
darin,  dass  er  die  Geistesschärfe  besass,  zu  erkennen,  dass  durch  die
Entzündung  der  Mischung  eine  plötzliche  Gasentwicklung  und  damit
eine  neue  enorme  Kraftquelle  gewonnen  war.  Seine  Hauptthätigkeit ¬
  war  also  eine  Vermehrung  unseres  Wissens,  also  eine  Entdeckung. -
  Die  Sache  wäre  genau  dieselbe  gewesen,  wenn  nicht  er,
sondern  ein  anderer,  etwa  sein  Famulus,  dem  er  zuschaute,  die  Bestandtheile ¬
  gemischt  hätte.  Wenn  dann  nach  der  Entzündung  und
der  darauf  folgenden  Detonation  ihm  die  von  Staub  geschilderte
Erkenntniss  gekommen  wäre,  dann  hätte  er  sicherlich  eher  ausgerufen: ¬
  Ich  habe  eine  Entdeckung  als  ich  habe  eine  Erfindung
gemacht!  Nach  Schanze  hätte  er  allerdings  das  Letztere  gesagt.
Dass  man  überhaupt  von  einer  Erfindung  des  Schiesspulvers
sprechen  kann,  kommt  doch  lediglich  daher,  dass  Schwarz  nicht  nur
eine  neue  Kraftquelle  entdeckte,  sondern  auch  das  ungeheure  Glück
hatte,  zu  dieser  neuen  Kraftquelle  äusserst  billiges  und  jederzeit  zugängliches ¬
  Material  zu  gebrauchen,  so  dass  sie  mit  Leichtigkeit  in
der  Praxis  nutzbar  gemacht  werden  konnte.  Theoretisch  wäre  sein
Verdienst  ebenso  gross  gewesen,  wenn  er  die  gleiche  Geistesschärfe
in  einem  holzarmen  Lande,  wo  Kohle  kaum  aufzutreiben  ist,  bewiesen ¬
  hätte,  oder  wenn  Schwefel  bei  uns  so  selten  wäre,  dass  er
mit  Gold  aufgewogen  werden  müsste.
Im  Uebrigen  hatte  ich  das  Schiesspulver  ganz  willkürlich
herausgegriffen,  da  es  noch  eine  Menge  anderer  Fälle  giebt,  wo  die
Bezeichnung  in  der  Praxis  schwankt.  So  hatte  ich  ein  Citat  von
Schanze  selbst  gewählt,  in  dem  es  heisst:  Die  Entdeckung  eines
chemischen  Elements,  z.  B.  des  Chlors  durch  Scheele  und  die  Erfindung ¬
  einer  Maschine  lassen  den  Unterschied  zwischen  beiden
Thätigkeiten  deutlich  erkennen,  während  sich  derselbe  verwischt,
wenn  man  z.  B.  erwägt,  dass  das  von  Woehler  in  der  Thonerde
entdeckte  Metall,  das  Aluminium,  nur  für  die  Wissenschaft  Bedeutung ¬
  besass,  bis  Deville  eine  Methode  angab  (erfand  oder  entdeckte), ¬
  das  Aluminium  aus  der  Thonerde  so  billig  herzustellen,
dass  an  eine  technische  Verwendung  gedacht  werden  konnte.
Mir  sind  nun  über  den  Hergang  der  Erfindung  bezw.  Entdeckung ¬
  des  Aluminiums  durch  Deville  keine  näheren  Einzelheiten
bekannt,  das  ist  aber  auch  hier  gleichgültig.  Jedenfalls  ist  bei  zahlreichen ¬
  Fällen,  wo  den  Erfindungsgegenstand  ein  Verfahren  bildet,
die  Grundlage  eine  Entdeckung.  Gerade  in  solchen  Fällen  schwankt
der  Sprachgebrauch  zwischen  Erfinden  und  Entdecken.  Schanze
citirt  selbst  eine  ganze  Reihe  von  Entscheidungen,  wo  von  den
Gegner  die  Nichtigkeitsklage  erhoben  war,  weil  keine  Erfindung,
sondern  nur  eine  Entdeckung  vorlag.  Er  citirt  auch  die  Reichsgerichtsentscheidung ¬
  vom  28.  Juni  1890,  in  der  es  heisst:  Hätte
sich  die  Entdeckung  der  Beklagten  auch  nur  darauf  beschränkt,
            
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