Volltext : ¬Das Obligationenrecht als Theil des heutigen römischen Rechts (1)

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§.  44.  Gegenstand.  Geld.  Aussprüche  der  Römer.
§.  44.
IV.  Gegenstand  der  Obligation.  Bestimmte,  unbestimmte
Leistungen.  —  Geld.  Aussprüche  der  Römer.
Die  Untersuchung  über  die  das  Geld  betreffenden
Rechtsregeln  ist  bisher  aus  dem  Standpunkt  der  allgemeinen ¬
  Natur  des  Geldes  geführt  worden,  ohne  Rücksicht
auf  die  Quellen  unseres  gemeinen  Rechts.  Es  bleibt  noch
übrig,  zu  untersuchen,  ob  etwa  das  Römische  Recht  abweichende ¬
  Regeln  aufstellt.
Von  dieser  Seite  müssen  wir  schon  voraus  sehr  geringe
Erwartungen  hegen,  ja  die  völlige  Unmöglichkeit  aussprechen, ¬
  auf  diesem  Wege  befriedigende  und  erschöpfende
Regeln  zu  finden.  Denn  den  Römern  fehlten  nicht  nur
die  sehr  mannichfaltigen  Erfahrungen  vieler  Völker,  die
uns  von  Jahrhunderten  her  zu  Gebote  stehen,  sondern  es
waren  ihnen  auch  zwei  der  wichtigsten  Elemente  unseres
Geldwesens  völlig  unbekannt:  das  Papiergeld,  und  der
ausgebreitete  Weltverkehr,  durch  welchen  der  Courswerth
allererst  seine  bestimmte  und  wichtige  Bedeutung  erhält.
Dennoch  bleibt  Das,  welches  wir  finden,  noch  unter
dieser  geringen  Erwartung,  indem  es  eigentlich  gar  Nichts
ist.  Denn  die  Beweise,  die  manche  Schriftsteller  für  ihre
Meinung  aus  Stellen  des  Römischen  Rechts  zu  führen
gesucht  haben,  beruhen  auf  der  Art  willkürlicher  Aus¬
            
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