Volltext : Nachträge zu dem Lehrbuche des particulären Privatrechts der zu dem O.A.Gericht zu Jena vereinten Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, Fürstlich Reußischen, Fürstlich Schwarzburgischen und Herzoglich Anhaltischen Länder (200)

IV
Theile  jenes  Staats  noch  Gültigkeit  hat  und  ein  einheimisches,
wenn  gleich  vor  der  Zeit,  ehe  das  Herzogthum  S.  Meiningen ¬
  sein  jetziges  Regentenhaus  erhielt,  erlassenes  Gesetz  ist.
Sollte  durch  diese  Nachträge  das  Lehrbuch  an  Brauchbarkeit
gewinnen,  so  wäre  der  Zweck,  den  sich  der  Verfasser  dabei
vorgesetzt  hatte,  erreicht.  Ansprüche  auf  besonderes  Verdienst
macht  diese  Arbeit  nicht.
Jena  den  24.  October  1855.
Der  Perfalser.
            
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