410 Prozeßordnung. Dritter Theil. Achter Titel.
Eine an das gesammte Etats=Ministerium unterm
20sten Juli erlassene Kabinetsordre, wegen der über das
Dienstverhalten der Civil=Officianten zu führenden speziellern =
Aufsicht, und zu haltenden öftern Visitationen,
hat den Coef der Justiz veranlaßt, sämmtliche Landeszustz=Collegia =
unterm 31sten Juli mit einer ausführlichen =
Anweisung zu versehen, wie diese Allerhöchste Königl. =
Wllensmeinung in Absicht der ihnen subordinirten
Untergerichte ins Werk zu setzen.
Hiernach soll eine genaue Prüfung der von den
Untergerichten einzureichenden Tabellen besonders der sogenannten =
Spezial=Prozeß=Tabellen, auch als ein Mittel
gehraucht werden, die Untergerichte genauer zu controlliren, =
die daraus sich ergebene Data von Nachläßigkeiten
oder sonstigen Mängeln und Verstoßen durch Avocation
der Akten näher zu recherchiren, und deshalb nach Beschaffenheit =
der Umstände die nöthigen Belehrungen,
Verweise und Strafen zu verfügen | |
Zu diesem Zweck sind aber diese Spezial=ProzeßTabellen =
nach der Art, wie sie bisher von den meisten
Untergerichten abgefaßt und eingereicht worden, wenig
brauchbar; denn da selbige bisher nur einmal am Ende
des Jahres, auch bisweilen von vielen Untergerichten
dazu nicht prompt eingereicht worden, so haben viele
Sachen schon lange verzögert und fehlerhaft behandelt
seyn können, ehe selbige zur Kenntniß des Kammergerichts =
gekommen. Hauptsächlich aber ist die Kolonne
von der Lage der Sache meistentheils höchst unbestimmt
und undeutlich abgefaßt gewesen. Die Untergerichte weiche =
noch am meisten gethan, haben alle Termine specifieirt, =
fast nie aber ist der einentliche Zweck eines jeden =
Termins; die Ursach ihrer Häufung und weitern