54
1. Buch. I. Tit. I. Kap. Geschichte der Quellen.
fasser, einem märkischen Ritter Namens Johann von Buch (von
Boich), her"", wurde jedoch später mehrmals überarbeitet?s
Der Sachsenspiegel rief bald eine große Zahl von Nachbildungen ¬
hervor, die zum Theil in seiner Heimath, zum Theil aber
auch außerhalb Sachsens entstanden. Unter den erstern sind besonders
folgende Rechtsbücher, von denen die einen wegen ihrer besondern
Beziehung auf das Gerichtsverfahren als Rechtsgangbücher, die
andern, weil sie aus einer Verbindung des Sachsenspiegels mit
Stadtgewohnheiten entstanden, als Stadtrechtsbücher bezeichnet
werden, hervorzuheben.
Zu den sächsischen Rechtsgangbüchern werden gezählt:
1. Der Richtsteig, des Richtes Stigh, auch Schevencloet, ¬
(glossa Scabinorum), Processus judiciarius, Pr. judicii
genannt. Dieses Rechtsbuch, welches mit der alten Glosse zum
Sachsenspiegel Einen Verfasser hat, bezweckte eine Darstellung
des gerichtlichen Verfahrens und der Anwendung des Sachsenspiegels ¬
vor Gericht zu geben, und zwar, in dessen ursprünglicher
Recenston, mit vorzüglicher Berücksichtigung der Verhältnisse der Mark
Brandenburg?1
3
2. Die Cautela von Hermann von Oesfelde, und
3. Der Prenus, auch die Premis oder Premse oder der
Orienus genannt, — beides Arbeiten von geringerm Umfang, worin
Cautelen, welche man bei Abschließung von Geschäften vor Gericht
zu beobachten hat, enthalten sind?5
Jene kommt übrigens schon im
14., diese erst im 15. Jahrhundert in Handschriften vor?6
4. Die Blumme des Sachsenspiegels oder „Flores, dar
22 Eich horn, Rechtsg. §. 281 (II. S. 285 u. f.).
2 Homeyer, Sachsensp.=Landr., S. LIII u. f.
2 Eichhorn, Rechtsgesch. §. 281 (II. S. 290) und 4te Anmerk.— Jöhfl.
Rechtsg. II. S. 144.—
Abgedruckt in Senkenberg corp. juris germanici I.
p. 125. — Eine Nachbildung des Richtsteigs (zzum Landrechte) ist
der Richtsteig des Lehenrechts aus dem 15. Jahrhundert. — Nietzsche
bei Weiße, Einleitung in das deutsche Privatrecht. 2te Ausgabe 1832.
S. 101.
es Abgedruckt bei Bruns, Beiträge zu dem deutschen Rechte. S. 139—151,
2 Nietzsche bei Weiße, Einleit. S. 100.