Inhaltsverzeichnis : Wyler, Marcus: Für ein eidgenössisches Irrengesetz

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Zuerst  wird  der  Bauplatz  als  ganz  ideal  dargestellt.  Die
Schiller-Ehrensperger'sche  Behauptung,  Terrainschwierigkeiten -
  nötigten  zu  tadelnswerten  Konstruktionen,  erscheine
nirgends  stichhaltig.  Jetzt  kommt  die  erste  Detailkritik:
die  schon  erstellte  Zufuhrstrasse  zum  Anstaltsplatz  sei
falsch  angelegt,  da  sie  zuerst  steige  und  dann  wieder  falle.
Man  werde  (wie  in  feiner  Form  angedeutet  wird)  genötigt
sein,  dieselbe  später  durch  die  Kranken  korrigieren  lassen
müssen  (S.  14).
Kostenvoranschläge.  Die  Schiller  -Ehrensperger'schen
Kostenvoranschläge  seien  eher  zu  niedrig,  „insofern  man
die  vorgelegten  Pläne  und  nicht  die  im  Bauprogramm  vorgesehenen ¬
  Plätze  als  Grundlage  der  Berechnung  annehme“
(fett  gedruckt).  Zu  deutsch:  Man  kann  auf  diesem  Platz
billig  bauen,  aber  die  Baupläne  sind  unbrauchbar.  Das
ist,  sehr  fein  verhüllt,  in  der  Tat  die  Ansicht,  die  Herr
Dr.  Schiller  Herrn  Direktor  Frank  imputiert.
Das  Bauprogramm.  Die  60  Unruhigen,  welche  nach
dem  Schiller'schen  Plane  Aufnahme  finden  können,  machen
60  bezw.  52%  der  100—115  Plätze  der  ausgebauten  Anstalt -
  aus.  Das  von  Schiller  angenommene  Verhältnis  zwischen
Unruhigen  und  Ruhigen  findet  aber  auch  in  Appenzell
nicht  statt.  Die  Kommission  ist  der  Ansicht,  dass  mit  den
vorgesehenen  Abteilungen  im  Krankendienste  nicht  auszukommen -
  sei.
Die  projektierten  Bauten.  Die  Kommission  hat,  wie
wir  es  oben  vorausgesehen  haben,  die  Frank'sche  Kritik
durchaus  bestätigt.  Wir  heben  weniges  hervor:  Haus  für
Unruhige.  Man  braucht  eine  Wachabteilung.  Deckelbad
und  Isolierung  sollen  nicht  schon  durch  die  Bauart  zu
einer  Notwendigkeit  bei  der  Behandlung  gemacht  werden
(S.  7).
            
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