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Vorrede.
zur dritten aus dem lateinischen ins teutsche ¬
uͤbersezten Ausgabe.
ls ich die Lehre von Testamenten und
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anderen lezten Willen heraus zu geben
mich entschlossen hatte, so besorgte ich, daß
wenn ich diese Abhandlung lateinisch abfassen
wollte, mancher viele nicht so gelaͤufige Benennungen, ¬
zumahlen in der Lehre von Vermaͤchtnissen, ¬
entweder vergessen, oder sich nie
bekannt gemacht haben moͤgte, um alles ohne
Jch
Huͤlfe des Woͤrterbuches zu verstehen.
verfassete also jene Abhandlung in teutscher
Sprache. Es war aber dies der versprochene
dritte Theil der Iurisprudentiae heurematicae,
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und