Full text: Schneider, Albert: ¬Der Schutz des musikalischen Kunstwerks in der Schweiz

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daher gewiss durchaus gerechtfertigt dahin zu wirken, 
dass in allen civilisirten Ländern, wenigstens Europas, die 
gleichen Grundsätze über das Autorrecht aufgestellt und 
durchgeführt werden. Einheitliche Bestimmungen über 
die Schutzfristen, die Ansprüche der Autoren, ihre Sicher 
stellung in den verschiedenen Ländern müssten die Sicher 
heit des Verkehrs mit musikalischen Kunstwerken — wenn 
ich mich so geschäftlich ausdrücken darf — in hohem 
Grade fördern, und so in gleicher Weise den Componisten 
wie den ausübenden Künstlern dienen. 
Eine solche Uebereinstimmung der Normen verschie 
dener Länder erscheint heute nicht mehr als unerreich 
bares Ideal. Schon im Jahre 1858 hatte ein internatio 
naler Congress in Brüssel die Wünschbarkeit einer gleich 
mässigen Gesetzgebung über das litterarische und künst 
lerische Eigenthum ausgesprochen. 
Weitere Congresse 
folgten, namentlich Dank der eifrigen Thätigkeit der Pa 
riser Association littéraire internationale, ihres sehr regen 
Secretärs Lermina, und ihrer in den einzelnen Staaten 
bestehenden Executivcomités. Im September 1883 fand 
ein internationaler Congress in Bern unter dem Vor 
sitze von Bundesrath Droz statt. Er stellte einen 
Entwurf eines allgemeinen Autorrechtes auf und sprach 
den Wunsch aus, es solle in Bern ein internationales 
Bureau errichtet und der schweizerische Bundesrath 
ersucht werden, mit den Regierungen der verschiedenen 
Staaten Unterhandlungen anzuknüpfen behufs vertraglicher 
Festsetzung der bezüglichen Normen, wie dies s. Z. bei der 
Genfer Convention zum Schutze der Verwundeten im Kriege 
und beim Weltpostverein geschehen ist. 
Der Bundesrath hat die Mission übernommen, und ein 
Staat nach dem andern erklärte seinen Beitritt zu den auf 
gestellten Grundsätzen, die freilich erst in wenigen (10) 
Artikeln die Umrisse der Materie angaben und noch keine 
detaillirten Bestimmungen enthielten. Ein neuer Congress 
hat im vorigen Jahre die Angelegenheit einen Schritt weiter 
geführt. Hoffen wir, dass es bald gelingen werde, auf 
diesen Grundlagen ein klares und billiges internationales 
Autorrecht zu schaffen.
	        
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