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daher gewiss durchaus gerechtfertigt dahin zu wirken,
dass in allen civilisirten Ländern, wenigstens Europas, die
gleichen Grundsätze über das Autorrecht aufgestellt und
durchgeführt werden. Einheitliche Bestimmungen über
die Schutzfristen, die Ansprüche der Autoren, ihre Sicher
stellung in den verschiedenen Ländern müssten die Sicher
heit des Verkehrs mit musikalischen Kunstwerken — wenn
ich mich so geschäftlich ausdrücken darf — in hohem
Grade fördern, und so in gleicher Weise den Componisten
wie den ausübenden Künstlern dienen.
Eine solche Uebereinstimmung der Normen verschie
dener Länder erscheint heute nicht mehr als unerreich
bares Ideal. Schon im Jahre 1858 hatte ein internatio
naler Congress in Brüssel die Wünschbarkeit einer gleich
mässigen Gesetzgebung über das litterarische und künst
lerische Eigenthum ausgesprochen.
Weitere Congresse
folgten, namentlich Dank der eifrigen Thätigkeit der Pa
riser Association littéraire internationale, ihres sehr regen
Secretärs Lermina, und ihrer in den einzelnen Staaten
bestehenden Executivcomités. Im September 1883 fand
ein internationaler Congress in Bern unter dem Vor
sitze von Bundesrath Droz statt. Er stellte einen
Entwurf eines allgemeinen Autorrechtes auf und sprach
den Wunsch aus, es solle in Bern ein internationales
Bureau errichtet und der schweizerische Bundesrath
ersucht werden, mit den Regierungen der verschiedenen
Staaten Unterhandlungen anzuknüpfen behufs vertraglicher
Festsetzung der bezüglichen Normen, wie dies s. Z. bei der
Genfer Convention zum Schutze der Verwundeten im Kriege
und beim Weltpostverein geschehen ist.
Der Bundesrath hat die Mission übernommen, und ein
Staat nach dem andern erklärte seinen Beitritt zu den auf
gestellten Grundsätzen, die freilich erst in wenigen (10)
Artikeln die Umrisse der Materie angaben und noch keine
detaillirten Bestimmungen enthielten. Ein neuer Congress
hat im vorigen Jahre die Angelegenheit einen Schritt weiter
geführt. Hoffen wir, dass es bald gelingen werde, auf
diesen Grundlagen ein klares und billiges internationales
Autorrecht zu schaffen.