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ihren Einfluss auf den Inhalt der Uebereinkunft auszu
üben suchte, behauptet, die Autorrechte aller ihrer Mit
glieder erworben zu haben, und will dieselben nun
durch Agenten und Unteragenten in den verschiedenen
Ländern, und so auch in der Schweiz, geltend machen.
Diese ihre hohen und niedern Organe stellen dann an
Musiker und Gesellschaften mannigfache, oft ganz aben
teuerliche Zumuthungen, verlangen Freibillets für sich und
Anhang, und andere Vergünstigungen, Provisionen, sogar
Vorlegung der Concertprogramme zur Genehmigung, und
dergleichen mehr, und setzen nicht selten ihre ungerecht
fertigten Ansprüche, Dank ihrem ungenirten Auftreten, allzu
harmlosen oder denkfaulen Musikern gegenüber durch. Es
ist daher gewiss am Platze, dass diesen Ansprüchen ein
mal etwas näher in's Gesicht gesehen werde.
Vor Allem ist zu betonen, dass die Berufung der Ge
sellschaft auf den Staatsvertrag mit Frankreich nur mit
Bezug auf die Compositionen von in Frankreich domici
lirten Tondichtern begründet ist. Mag auch die Gesell
schaft wirklich Rechtsnachfolgerin von Componisten anderer
Länder sein, so haben diese Componisten ihrerseits der
Gesellschaft keine anderen und nicht mehr Rechte abtreten
können, als sie selbst besassen, also der Russe gar keine,
der Oestreicher nur die Rechte der Reciprocität, der Belgier
die des belgischen, der Deutsche die des deutschen Staats
vertrages u. s. w.
Aber auch die in Frankreich domicilirten Componisten
geniessen den Schutz des neuen Staatsvertrages keinesweg
für alle ihre Compositionen, sondern nur für diejenigen,
welche nach dem 16. Mai 1882, dem Tage des Inkraft-
tretens desselben, zum ersten Male in Frankreich ent
weder veröffentlicht oder aufgeführt worden sind. Viele ihrer
Compositionen aber sind in Genf, in Offenbach bei André,
in Mainz bei Schott, in Berlin, in Leipzig verlegt und
erschienen, nicht in Frankreich; im ersten dieser Fälle
geniessen sie einfach den Schutz des schweizerischen Ge
setzes, in den übrigen sind sie nur durch die Reciprocität
geschützt.
Könnten sie aber nicht zwar anderswo verlegt, aber