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gesellschaften, obgleich sie mit ihren Beleihungen bestimmungs
mäßig nicht so weit gehen können als die letzteren. Ihr
großer Vorzug liegt in dem provinziellen Charakter, der ihnen ¬
gestattet, die Taxwerthe der beliehenen Objekte präciser
festzustellen und die Persönlichkeit des Kreditsuchenden zu
berücksichtigen. Gleichwohl klagen die Pfandbriefs-Institute
selbst, daß sie einen hinreichenden Kredit in ihrem Bereiche ¬
nicht haben schaffen können, sie verlangen zu dem Ende
eine Erweiterung des Pfandbriefs-Kredits. Allerdings wenn
man die Pfandbriefs=Verschuldung im Preußischen Staat von
1805 bis 1865 verfolgt und ermittelt, daß dieselbe Ausgangs
der Periode in runder Zahl 53 Millionen Thlr.,
1820 .
73 Millionen,
1830 . . 93 Millionen,
1860
126 Millionen,
1865 aber 166 Millionen beträgt, also in
den letzten 5 Jahren um 40 Millionen zugenommen hat,
gegen 33 Millionen, um welche sie in der 30jährigen Periode ¬
von 1839 bis 1860 anwuchs, und wenn dennoch grade
aus den betreffenden Provinzen der Kreditnoth-Schrei immer ¬
mächtiger erschallt und Abhülfe verlangt, — dann sind
das überaus besorgliche Zustände, aber es wird damit auch
konstatirt, daß einerseits die Pfandbriefs-Institute dem Bedürfniß ¬
nicht genügen, wie sie selbst anerkennen, daß aber
andererseits die im letzten Decennium zahlreich vom „speculativen" ¬
Kapital gegründeten Institute auch nicht geholfen ¬
haben.
Diese letzteren, welche außer der Hülfe, die sie dem
Grundbesitz gewähren wollen, noch dem helfenden Kapital ¬
selbst Dividenden gewähren sollen, sind als die
Koalition der Kapitalisten (Kreditgeber) gegenüber den Schuldnern ¬
(kreditnehmenden
Gründbesitzern) zu charakterisiren.
Zahlreich wie die Pilze sind sie emporgeschossen.
Wir zählen solcher Dividenden-Hypotheken-Kredit-Institute ¬
in ganz Deutschland
mit Einschluß der cisleithanischen
österreichischen Länder: