Volltext : Schlosser, Johann Friedrich Heinrich: Materialien zu einem Handels-Gesetzbuch für die Stadt Frankfurt am Main, nach dem Plane des kaiserlich französischen Handelsgesetzbuchs und mit Zugrundelegung desselben entworfen

erheben  zu  lassen;  ein  auswärtiger  Jnhaber  dagege
ist  keineswegs  verbunden,  solche  Wechsel  zum  Behufe
..  ....+
der  zu  bewirkenden  Acceptation  hierher  zu  senden.
Es  kann  demnach  auch,  aus  gleichen  Gründen,
..
das  Remhoursement  der  auf  auswärtige  Plätze,  wo
....
ausgestellten  und  mi
nicht  sogleich  acceptirt  wird,
4  J1113
..
11
Zahlungsprotest  zurück  kommenden  Wechsel  aus  dem
gio  niot
weil  keine  Acce
Grunde  nicht  verweigert  werden,
10
ptation  nachgesucht  worden;    sey  denn,  daß  die
2.1
Besorgung  solcher  Wechsel  zur  Acceptation  ausdrucklich
11
ware  bedungen  worden.
1  17
Cn
...
§.  191.  Diese  die  Acceptation  betreffenden  Vor. =

.
diejenigen,  welchen  Primagelten ¬
  auch  fuͤr
schriften
1
und
Acceptationsbesörgun
oder  Solawechsel  zur
1...
sen  girirte
und  folgende)  geg
Auslieferung  (Artikel  346
19.  kt
ugegirirte =
  Cop
zen  die
spätere  Exemplare  oder
2..  ....  ..
*..
sandt  werden.
**  *4
4.
§.  192.  Sind  Wechselbriefe  von  einer  späteren
Zeit  als  dem  Lage  ihrer  Ausgabe  datirt,  so  sollen  sie
nicht  ehe  zür  Annahme  vorgezeigt  werden,  als  an
dem  Tage,  wo  sie  nach  dem  gewöhnlichen  Postenlauf
1.
und  ihrem  wahren  Dako  hier  seyn  können.
4.
§.  198.  Versäumt  der  Inhaber  die  Acceptacions.* ¬

3
besorgung,  und  der  Absender  beweist  ihm  den  richtigen
Empfang  des  Wechsels,  so  ist  ersterer  dem  letzketen  zum
....
..  ..  .
Ersatz  alles  dadurch  entstandenen  Schadens  verbunden.
...  .  .
..
§.  194.  Diejenigen  Wechsel,  welche  in  den
Messen  zahlbar  sind,  können  nicht  früher  als  in
derjenigen  Messe,  auf  welche  sie  zahlbar  lauten,  zur
Acceptation  vorgezeigt  werden,  und  sollen,  wenn  sie
in  der  ersten  Meßwoche  zahlbar  sind,  vom  Montag
.11
—
            
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