Volltext : Schlosser, Johann Friedrich Heinrich: Materialien zu einem Handels-Gesetzbuch für die Stadt Frankfurt am Main, nach dem Plane des kaiserlich französischen Handelsgesetzbuchs und mit Zugrundelegung desselben entworfen

.
Inhalt.
Erster  Titel.
Von  Handelsleuten.  Art.  11  —17.
Begriff;  1.
Begriff  von  Handelsgeschäften;  2.
Obliegenheit  derer,  welche  hier  Handelsgeschäfte  treiben ¬
  wollen;  bei  Etrichtung  neuet  Händlungen;
8,  |  4.  —  bei  Veränderungen  in  schon  bestehenden =
  Handlungen;  5.
Inwiefern  emancipirte  Minderjahrige  Handel  treiben
dürfen;  6,  7.
Was  in  Ansehung  auszustellendet  Vollmächten  zu  |
beobachten  sey;  8,  9.
Was  in  Betreff  der  Erlöschung  und  Revocation  der
Vollmachten  zu  beobachten  sey;  10—12.
Inwiefern  Überschreitung  der  Vollmachten  den  Über. ¬

...  schreitenden  verantwortlich  mache;  23.
Jnwiefern  Ehefrauen  eignen  Handel  treiben  dür. =

fen;  14.
            
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