Volltext : Schlosser, Johann Friedrich Heinrich: Materialien zu einem Handels-Gesetzbuch für die Stadt Frankfurt am Main, nach dem Plane des kaiserlich französischen Handelsgesetzbuchs und mit Zugrundelegung desselben entworfen

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urkunde  oder  über  deren  Inhalt  hinaus,  unstatthaft,
55.  —  Jnwiefern  er  in  Wechselfachen  statt  finde,  449.
Zieher,  149.  S.  Aussteller.  Nach  eingelöster  Tratte  kann
er  gegen  den  Acceptanten  noch  Wechselrecht  klagen,  386.
Zinfen,  finden  bei  Wechseln  nicht  statt,  nähere  Bestimmung =
  hierüber,  444.
Zwischenagenten,  bei  Verhandlungen  des  Handels,
165.  —  Ernennung,  Jnstruction  derselben,  106.
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