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urkunde oder über deren Inhalt hinaus, unstatthaft,
55. — Jnwiefern er in Wechselfachen statt finde, 449.
Zieher, 149. S. Aussteller. Nach eingelöster Tratte kann
er gegen den Acceptanten noch Wechselrecht klagen, 386.
Zinfen, finden bei Wechseln nicht statt, nähere Bestimmung =
hierüber, 444.
Zwischenagenten, bei Verhandlungen des Handels,
165. — Ernennung, Jnstruction derselben, 106.
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