Full text: Schey, Josef von: ¬Das Regressrecht bei Bezahlung fremder Schulden nach dem Österreichischen allg. bürgerl. Gesetzbuche

Das Regressrecht 
bei Bezahlung fremder Schulden 
nach dem Österreichischen allg. bürgerl. Gesetzbuche. 
Nicht auf eine erschöpfende Darstellung des in dem 
Titel genannten Gegenstandes zielen die folgenden Ausfüh 
rungen ab. Der ihnen gegebene Rahmen schließt jedes nähere 
Eingehen auf solche Einzelfragen aus, welche in schwierige, 
erst noch genauer Erörterung bedürftige Grenzgebiete hinüber 
führen — ich denke da namentlich an die Gebiete der ne 
gotiorum gestio und der „in rem versio“. Nur der In 
halt der wenigen Paragraphe des a. b. Gb., welche sich ex 
professo mit unserem Thema befassen, und ihr Verhältnis 
zu einander soll hier einmal genau geprüft werden. Es sind 
dies die §§ 1358, 1422, 1423; nur gleichsam Seitenblicke 
auf § 1042 oder § 896 bleiben vorbehalten. Dass nun das 
gegenseitige Verhältnis schon der erstgenannten drei Gesetzes 
stellen in der That ein Problem bildet, braucht dem Kenner 
der österreichischen civilrechtlichen Theorie und Praxis nicht 
erst gesagt zu werden. Ich verzichte daher auf eine Schilderung 
der vielerlei einander durchkreuzenden Ansichten über die Frage, 
und ich verzichte auch gerne auf den beliebten Versuch, der 
eigenen Auffassung eine Folie zu geben durch Polemik gegen 
—— 
1 Vgl. übrigens unten N. 53-55.
	        
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