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Die folgenden Blätter enthalten die Erörterungen, mit
welchen der Verfasser in einem Vortrage über eine nicht große
aber doch nicht unwichtige Frage des österreichischen Civil
rechtes der herrschenden Theorie und Praxis entgegengetreten
ist. Es konnte dies keine wörtliche Wiedergabe jenes Vortrages
sein, schon deshalb nicht, weil derselbe ein freier gewesen war;
es mussten aber auch, sollte die Darstellung nun einem größeren
Publicum zur Prüfung vorgelegt werden, nicht nur Hinweise
auf die Literatur beigegeben, sondern auch im Texte selbst ein
zelne Punkte etwas weiter ausgeführt und begründet werden.
Gleichwohl glaubte der Verfasser die Form des Vortrages
beibehalten zu dürfen und zu sollen, weil sich gerade durch
diese die Beschränkung auf das eigentliche Thema als natürlich
ergab, und weil das — bei einem vor einer Versammlung
von Praktikern gehaltenen Vortrage selbstverständliche — Be
streben, vor allem die praktischen Consequenzen des Problems
ins Auge zu fassen, für eine Frage, wie es die hier behandelte
ist, von großem Werte schien.