Volltext : Zur Lehre von den Nebenbestimmungen bei Rechtsgeschäften (202)

Berichtigungen.
S.  16  Z.  10  v.  o.  l.  exstitit  st.  existit.
18  „  15  v.  o.  ist  zwischen  „heißt“  und  „nichts“  das  Wort:
„das"  ausgefallen.
36  „  4  v.  o.  l.  O.  &  A.  st.  O.  V.  A.
40  „  3  v.  o.  ist  nach:  „Klagenübergangs"  das  Komma  zu  tilgen.
44  „  8  v.  o.  l.  et  si  st.  etsi.
48  „  11  v.  o.  l.  Freilassers  st.  Freilassens.
4  v.  o.  l.  diese  Verfügungen  st.  sie.
49  69 „
  „  13  v.  o.  ist  die  Ueberschrift:  „A.  Von  der  Bedingung
an  sich"  zu  tilgen.
74  "  6  u.  8  v.  o.  l.  dem  —  —  Mittel  st.  des  —  Mittels.
85  "  16  v.  u.  l.  Inhalt  der  Bedingung  st.  Inhalt  und  Bedingung. ¬

93  „  16  v.  u.  l.  promis  sio  st.  promiscio.
112  „  5  v.  u.  l.  res  ita  st.  resta.
„  127  „  10  v.  o.  l.  der  st.  des.
160  letzte  Textzeile  l.  eine  st.  einer.
„  183  Z.  2  v.  u.  l.  seine  st.  eine.
„  11  v.  o.  ist  nach  condic.  ausgefallen:  institut.
260
„  261  „  5  v.  o.  l.  der  st.  deren.
266  „  13  v.  o.  l.  diesem  st.  diesen.
„  283  „  12  v.  u.  l.  legi  st.  legis.
„  310  „  7  v.  o.  l.  und  st.  nur.
—
            
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