mirador : mirador

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ung  vom  Recht  selbst  bestimmten  Zeit  irgend  welche  rückwirkende ¬
  Kraft.  Eben  so  wenig  jedoch  beeinträchtigt  jemals
eine  Rechtszeitbestimmung  an  sich  die  Festigkeit  des  treffenden ¬
  Rechtsgeschäfts.  Selbst  das  Testament  ist  so  lange  der
Testator  lebt,  nur  in  bestimmter  Weise  widerruflich.  Der
Erbvertrag  ist  sogar  völlig  unwiderruflich,  obwohl  er,  so
lange  derjenige  lebt,  über  dessen  Beerbung  dadurch  verfügt
wird,  aller  Wirksamkeit  entbehrt.
Mit  diesen  Betrachtungen  ist  uns  der  Weg  zur  näheren
Betrachtung  der  Wirkungen,  welche  die  willkürliche  aufschiebende ¬
  oder  Anfangsbefristung  hat,  gebahnt.
3)  Wirkungen  der  aufschiebenden  Befristung.
§.  8.
Es  war  früher  als  ausgemacht  angenommen,  daß  eine
aufschiebende  Befristung  nicht  die  sofortige  Entstehung  des
zu  begründenden  Rechts,  sondern  nur  seine  Ausübung  aufschiebe. ¬
  Als  Quellenbelege  wurden  dafür  solche  Stellen  angeführt, ¬
  welche  von  befristeten  Obligationen  oder  Vermächtnissen ¬
  sprechen,  indem  man  es  als  selbstverständlich  betrachtete, ¬
  daß  was  für  diese  Fälle  ausdrücklich  gesagt  werde,  nur
Anwendung  einer  stillschweigend  vorausgesetzten  allgemeinen
Regel  sei.
Neuerlich  ist  die  gerade  entgegengesetzte  Lehre  aufgestellt
worden;  es  werde  immer  nicht  blos  die  Ausübung,  sondern
auch  der  Erwerb  eines  Rechts  durch  einen  Anfangstermin
aufgeschoben;  der  Erwerber  erlange  nur  sofort  ein  festes
Recht  auf  den  Erwerb  des  in  befristeter  Weise  begründeten
Rechts,  wofür  denn  vorzugsweise  Stellen,  die  von  befristeten
Vermächtnissen  reden,  als  Belege  angeführt,  und  die  von
befristeten  Obligationen  redenden,  so  gut  es  gehen  will,  mit
dieser  neuen  Lehre  in  Einklang  zu  bringen  gesucht  werden
am  bequemsten  ist  dafür  L.  44  §.  1  de  O.  et  A.  zu  gebrauchen, ¬
  dessen  Ausdruck:  ex  die  incipit  obligatio  bisher
            
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